ABOWI Law hilft nach Gebrauchtwagen Kauf – Autobetrug – Rostfrei heißt Rostfrei

ABOWI Law hilft nach Gebrauchtwagen Kauf – Autobetrug – Rostfrei heißt Rostfrei

Wann darf ich mein Auto zur?ckgeben? R?ckabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Das Oberlandesgericht Brandenburg OLG Brandenburg (3 U 15/18) verhandelte einen Fall aus dem Bundesland Brandenburg. Ein Autok?ufer f?hlte sich betrogen, weil der Verk?ufer Rostfreiheit zugesichert hatte. Was passiert, wenn das gelogen ist?

Mercedes “komplett rostfrei” gebraucht verkauft – Anzeige im Internet hatte anderen Text als Kaufvertrag

Im Sommer 2015 bot der Autobetr?ger einen gebrauchten Mercedes-Benz 450 SL, Baujahr 1973, ?ber eine Verkaufsplattform im Internet an. In der Anzeige wurde das Fahrzeug als “komplett rostfrei” beschrieben. Nach einer Probefahrt kaufte der Kl?ger das Fahrzeug f?r 19.400 Euro und schloss mit dem Beklagten einen schriftlichen Kaufvertrag ab. In diesem Vertrag wurde die Sachm?ngelhaftung ausgeschlossen, soweit keine ausdr?ckliche Zusicherung gemacht wurde. Eine handschriftliche Erg?nzung im Vertrag stellte klar: “Keine Garantie, keine Gew?hrleistung.”

Die Probleme beginnen – alles Schrott

Problem: Autofahren geht nicht, der Wagen muss st?ndig in die Werkstatt. Kurz nach dem Kauf traten diverse M?ngel auf, und eine Werkstatt stellte erhebliche Rostsch?den fest. Der K?ufer forderte daraufhin den Verk?ufer mehrfach erfolglos zur Beseitigung der M?ngel auf und erkl?rte schlie?lich den R?cktritt vom Kaufvertrag. Im weiteren Verlauf machte der Kl?ger auch die Kosten f?r diverse Reparaturen, Anwaltsgeb?hren und Garagenmiete geltend. Man traf sich vor Gericht.

Die gerichtliche Auseinandersetzung

Das Landgericht Neuruppin verurteilte den Beklagten zun?chst zur Zahlung eines Gro?teils der geforderten Betr?ge, einschlie?lich des Kaufpreises Zug um Zug gegen R?ckgabe des Fahrzeugs. Beide Parteien legten Berufung ein, sodass der Fall vor dem Oberlandesgericht Brandenburg weiterverhandelt wurde.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts – auf den Anzeigentext kam es an

Das OLG Brandenburg best?tigte im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts. Es stellte fest, dass der Beklagte mit der Beschreibung des Fahrzeugs als “rostfrei” eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen habe, die auch dann gilt, wenn sie nicht ausdr?cklich im schriftlichen Kaufvertrag erw?hnt wird. Diese Beschaffenheitsvereinbarung wurde nicht eingehalten, da das Fahrzeug tats?chlich erhebliche Rostsch?den aufwies.

Grobe Fahrl?ssigkeit des K?ufers? Kniff des Gerichts

Interessant ist auch die Auslegung des Begriffs der groben Fahrl?ssigkeit nach ? 442 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Verk?ufer meinte, der K?ufer sei halt “doof” und nicht schutzw?rdig, er habe die Rostsch?den bei einer sorgf?ltigen Besichtigung des Fahrzeugs erkennen m?ssen. Schlie?lich h?tte er das Fahrzeug genauer anschauen k?nnen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der K?ufer nicht verpflichtet ist, eine besonders gr?ndliche Untersuchung vorzunehmen und sich auf die Angaben des Verk?ufers verlassen darf.

Das wird teuer. Die Konsequenzen f?r den Autobetr?ger

Aufgrund des wirksamen R?cktritts vom Kaufvertrag musste der Beklagte den Kaufpreis zur?ckzahlen und zus?tzlich diverse Nebenkosten erstatten, darunter die Kosten f?r die Anmeldung des Fahrzeugs, Garagenmiete und die Anwaltsgeb?hren. Auch die sogenannten “frustrierten Aufwendungen” f?r erfolgte Reparaturen wurden dem Kl?ger zugesprochen.

Fazit – R?ckabwicklung m?glich

Wer das Haus verl?sst, um sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen, kann in so manche Grube fallen. Verk?ufer sollten sich bewusst sein, dass Beschaffenheitsangaben auch ohne ausdr?ckliche Erw?hnung im Kaufvertrag verbindlich sind. K?ufer wiederum d?rfen sich auf solche Angaben verlassen und m?ssen nicht mit einer besonders gr?ndlichen Untersuchung des Fahrzeugs rechnen. Das Urteil st?rkt somit die Rechte der Verbraucher im Gebrauchtwagenhandel und mahnt Verk?ufer zu sorgf?ltigem und ehrlichem Handeln. Vertrag kommt von “Wir vertragen uns” und nicht von “Wir betr?gen den K?ufer”.

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