Abschaffung der sogenannten Bonpflicht?

Abschaffung der sogenannten Bonpflicht?

Essen – Eine schriftliche Anfrage des Bundestages (BT-Drucksache 20/7090 20. Wahlperiode) an die “Ampel” lautet: “Plant die Bundesregierung, die sogenannte “Bonpflicht” zeitnah wieder abzuschaffen, die auch der derzeitige Bundesminister f?r Finanzen noch in den Jahren 2019 und 2020 auf seinem Twitter Account als “Misstrauensvotum gegen den Mittelstand und irre Umwelt- und B?rokratielast” bezeichnet hat und die nach Ansicht der Fraktion der FDP laut Ausschussdrucksache 19(7)754 bei Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vollkommen ?berfl?ssig ist?” Auch wenn in der Presse hierzu gelegentlich der eine oder andere Artikel erschienen ist, weist Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, darauf hin, dass die Bonpflicht derzeit nicht abgeschafft wird.

Steuerberater Roland Franz gibt den steuerrechtlichen Hinweis: “Lassen Sie sich nicht verleiten. Die Bonpflicht ist gesetzlich verankert (? 370 Abgabenordnung (AO)). Ein Versto? dagegen kostet Sie den Verlust der Ordnungsm??igkeit Ihrer Buchf?hrung. Dies wiederum hat zur Folge, dass es das Finanzamt bei einer Betriebspr?fung leichter hat, wegen nicht ordnungsgem??er Buchf?hrung Umsatz/Gewinnsch?tzungen vornehmen zu k?nnen”.

Keywords:Roland Franz, Steuerberater, Bonpflicht, Roland Franz & Partner

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