Beweislastumkehr beim Autokauf

Beweislastumkehr beim Autokauf

Hilfe, wenn es beim Gebrauchtwagenkauf zum Betrug oder zu Problemen kam

Gerichtsverfahren sind schwierig und kompliziert. Viele vergessen, dass etwas vor Gericht bewiesen werden muss. Nur weil jemand immer nett ist oder einen Beruf hat wie ein Feuerwehrmann oder noch nie im Leben gelogen hat, gewinnt dieser Mustermensch nicht den Gerichtsprozess. Konkret vor Gericht geht es nicht um liebe Menschen, sondern um Beweise. Hierbei muss normalerweise derjenige etwas beweisen, der einen Nutzen aus der dargelegten Tatsache zieht. Beim Gebrauchtwagenkauf gilt also: Wenn das Auto von Anfang an Schrott war beziehungsweise einen Mangel hatte, muss der K?ufer dies beweisen. Doch der Verk?ufer wird behaupten, dass der Mangel erst eingetreten ist, als der Gebrauchtwagen schon lange beim K?ufer war. Typisch ist insbesondere ein Motorschaden nach drei Wochen.

Da hilft die Beweislastumkehr. Ein Jahr nach dem Autokauf muss der H?ndler beim Verbraucherkauf den Beweis vor Gericht f?hren, dass der Mangel nicht schon vor ?bergabe an den K?ufer vorgelegen hat. Es wird also vermutet: Das Auto war schon vor dem Kauf mangelhaft.

Genauer im Text – worum geht es?

Der Frankfurter Feuerwehrmann Kelvin A. kauft ein Auto. Als er nun auf den Hof der Feuerwache f?hrt, lachen ihn seine Kollegen aus: Das Licht hinten geht nicht, das Auto ist laut und brummt. Also M?ngel bemerkt, Geld zur?ck oder Minderung des Kaufpreises? Im Rahmen eines Autokaufes ist es so, dass ein Mangel der Kaufsache zu Gew?hrleistungsrechten des K?ufers f?hrt. Funktioniert bei einem gekauften Fahrzeug die hintere rechte Lampe nicht oder gibt es einen Motorschaden und so weiter, ist das ein Mangel. Der K?ufer wie der Feuerwehrmann aus Frankfurt kann dann Reparatur verlangen oder den Kaufpreis mindern oder sein Geld ganz zur?ckfordern. Konsequent f?hrt er zur?ckzum H?ndler und m?chte einen Preisnachlass.

Mangel erst bemerkt, als das Auto schon gekauft war

Der Mangel hat sich erst auf dem Hof der Feuerwache gezeigt. Das Auto war bereits gekauft. Juristisch bedeutet das, dass sich dieser Mangel erst nach Gefahr?bergang im Sinne des Paragrafen 446 BGB zeigt. Es gilt bekanntlich deutsches Recht. Gefahr?bergang liegt in diesem Sinne vor, wenn das Auto an den K?ufer ?bergeben wurde, dieser also die tats?chliche Gewalt dar?ber erlangt hat. Feuerwehrmann Kelvin hat nach Schl?ssel?bergabe das Auto erhalten. Man schaut sich das Auto also beim H?ndler an und alles funktioniert. Nun nimmt man es mit nach Hause und nach zwei Wochen sp?ter zeigt sich ein Mangel wie ein kaputter Scheinwerfer oder ein Motorschaden.

Beweislastumkehr hilft

Normalerweise w?re es jetzt so, dass der K?ufer beweisen m?sste, dass der Mangel bereits vor Gefahr?bergang, also vor ?bergabe des Autos vorgelegen, hat. Dieser Beweis ist oft schwierig zu erbringen. Vielleicht hat ja nach der ?bergabe ein Marder ein Kabel durchgebissen, wegen der r?ckw?rtigen Lampe oder er ist so aggressiv gefahren, dass ein Schaden am Motor eingetreten ist. Es muss gegebenenfalls ein Gutachter eingeschaltet werden, der diese Fragen untersucht. Der H?ndler h?tte sozusagen l?gen k?nnen und sagen: Sie haben unter anderem die R?ckleuchte besch?digt, nachdem sie als K?ufer das Auto schon hatten. Kann der Richter nun nicht mehr feststellen, ob der Schaden vor oder nach der ?bergabe eingetreten ist, w?rden diese Zweifel zulasten des K?ufers gehen. Normalerweise muss also der K?ufer Kelvin vor Gericht beweisen, dass der Scheinwerfer schon vor der ?bergabe kaputt war. Das ist schwierig, jetzt hilft die Beweislastumkehr.

Feuerwehrmann kauft privat vom H?ndler – Verbrauchsg?terkauf

Etwas anderes gilt im Verbrauchsg?terkauf nach Paragraf 474 BGB in diesem Sinne sind Verbrauchsg?terk?ufe Vertr?ge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft. Diese Ware kann auch ein Kraftfahrzeug sein. Der Verk?ufer muss also Unternehmer und der K?ufer Verbraucher sein. Verbraucher ist gem?? Paragraf 13 BGB jede nat?rliche Person, die ein Rechtsgesch?ft zu Zwecken abschlie?t, die ?berwiegend weder ihre gewerblichen noch ihrem selbstst?ndigen beruflichen Werken dient. Einfach gesagt, eine Privatperson, die sich ein Auto zu privaten Zwecken kauft. Unternehmer hingegen ist eine nat?rliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgesch?ftes in Aus?bung ihrer gewerblichen oder selbstst?ndigen beruflichen T?tigkeit handelt, gem?? Paragraf 14 BGB. Einfach gesagt, vom gro?en Autohaus bis zum Gebrauchtwagenh?ndler handelt es sich um Unternehmer. Der Feuerwehrmann ist Verbraucher

“GottseiDank” – Umkehr der Beweislast

Liegt nun ein Verbrauchsg?terkauf vor, gilt Paragraf 477 BGB. Eine Beweislastumkehr ist in Abs. 1 von Paragraf 477 BGB normiert: Wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit dem Gefahr?bergang zeigt, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahr?bergang mangelhaft war. Nach heute in der Rechtsprechung vertretender herrschender Meinung erstreckt sich hierbei die Vermutung des Paragrafen 477 BGB bei innerhalb von einem Jahr nach Gefahr?bergang auftretenden M?ngeln auch darauf, dass die Ursache f?r diesen Mangel schon bei Gefahr?bergang vorgelegen hat. Dies wird mit dem Verbraucherschutz begr?ndet und auch durch eine Entscheidung des Europ?ischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 best?tigt. Wenn eine solche Vermutung besteht, kann der Verk?ufer diese jedoch widerlegen. Er kann wiederum selbst einen Sachverst?ndigen beauftragen und hierdurch beweisen, dass der konkrete Mangel erst nach Gefahr?bergang eingetreten ist, sowie dass auch der Grund oder Ursprung des Mangels in einem Handeln oder Unterlassen nach Gefahr?bergang liegt. Die Beweisschwierigkeiten, die hiermit verbunden sind, liegen jedoch aus Gr?nden des Verbraucherschutzes in diesem Zusammenhang beim Verk?ufer.

Fazit

Beim Verbrauchsg?terkauf hilft die Beweislastumkehr des Paragrafen 477 BGB. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass dieser bereits vor Gefahr?bergang vorgelegen hat, beziehungsweise dass die diesem zugrunde liegende Ursache schon vor Gefahr?bergang vorgelegen hat. Dies wirkt sich im Prozessverlauf, wenn Gew?hrleistungsrechte des K?ufers gerichtlich geltend gemacht werden, positiv f?r den K?ufer aus. Am Schluss ist also der Privatk?ufer zufrieden, weil die Beweislastumkehr den Prozess einfach gemacht hat. So kann der Feuerwehrmann, der ein Auto mit defektem Motor und R?ckleuchte erhalten hat, f?r sich entscheiden, den Preis angemessen herunterzusetzen und selbst zu reparieren. Da der Mangel in binnen eines Jahres nach Kauf eingetreten ist, gilt, dass dieser Mangel schon bei ?bergabe vorgelegen haben muss.

Autor: Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

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