Clean Vehicles Directive: Kommunen müssen 45 Prozent ihrer Fahrzeuge auf saubere Antriebe umstellen

Clean Vehicles Directive: Kommunen müssen 45 Prozent ihrer Fahrzeuge auf saubere Antriebe umstellen

Ab August dieses Jahres sind Kommunen gezwungen zu handeln: Der Fahrzeugbestand muss emissions?rmer oder gar emissionsfrei werden, um den CO2-Aussto? nachhaltig zu reduzieren. So sieht es die Clean Vehicles Directive (CVD) vor. In Zeiten knapper ?ffentlicher Kassen sind Neuanschaffungen indes schwer realisierbar. Eine L?sung: Die Umr?stung von Bestandsfahrzeugen auf Elektro-Antriebe: Pkw lassen sich auf batterie-elektrische und Nutzfahrzeuge wie LKW, Busse oder andere Nutzfahrzeuge auf wasserstoff-elektrische Antriebe umr?sten. Die Kosten daf?r sind um ein Vielfaches geringer als f?r Neufahrzeuge. Und: Die Umr?stungen sind sogar mittels Leasing finanzierbar. Somit bleiben die Kosten geringer, planbar und die Liquidit?t insgesamt erhalten.

Der Verkehrssektor ist mit rund 20 Prozent CO2 -Aussto? (2019) der drittgr??te Verursacher von Treibhausgasemissionen. Um diese Werte zu reduzieren, setzt sich die E-Mobilit?t in Deutschland aktuell st?rker durch als jemals zuvor. Allein im vergangenen Jahr waren rund 25 Prozent aller Neuzulassungen alternative Antriebe von batterie-elektrisch ?ber Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle bis hin zu Wasserstoff. Mit der nationalen Umsetzung der Clean Vehicles Directive werden bei der ?ffentlichen Auftragsvergabe jetzt erstmals verbindliche Mindestziele f?r emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge f?r die Beschaffung vorgegeben – insbesondere f?r Busse im ?PNV. Die neue Richtlinie gilt ab August 2021 und verpflichtet die ?ffentliche Hand sowie eine Auswahl privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, M?llabfuhr) zum Handeln. Konkret hei?t das: In der ersten Quotierungsphase von August 2021 bis Dezember 2025 m?ssen bei ?ffentlich gef?rderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden – die eine H?lfte emissionsfrei, die andere H?lfte emissionsarm. Und in der zweiten Phase von Januar 2026 bis Dezember 2030 m?ssen bereits mehr als zwei Drittel (65 Prozent) emissionsfrei oder emissionsarm sein.

Saubere Alternative zu Neuanschaffungen: Den Fahrzeugbestand umr?sten!

Die Clean Vehicles Directive ist eine Vorgabe. Das hei?t, sie muss umgesetzt werden. Ohne Wenn und Aber. Neben den Kosten f?r die Neuanschaffung von sauberen Fahrzeugen gibt es jedoch noch ein andere Herausforderung: Die Lieferzeiten! Denn viele Fahrzeuganbieter haben – aufgrund der hohen Nachfrage – lange Lieferzeiten, bzw. k?nnen teilweise gar keine Liefertermine nennen. Die saubere Alternative: die Umr?stung von Bestandsfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-elektrische Motoren. Das ist nicht nur kosteng?nstiger als eine Neuanschaffung, sondern etwaige Lieferengp?sse bei Herstellern k?nnen umgangen werden. Eine die sich damit ist auskennt, ist Leonie Behrens, Gesch?ftsf?hrerin E-Cap Mobility GmbH. “Gerade f?r schwere Nutzfahrzeuge ist die Brennstoffzelle die bevorzugte Antriebstechnologie. Sie schafft hohe Reichweiten, ben?tigt nur kurze Betankungszeiten und hat keinen Nutzlastverlust. Obendrein gibt es F?rderm?glichkeiten bei der Umr?stung bspw. eines g?ngigen Diesel-Lkw, -bus oder anderer Nutzfahrzeuge”, so die Expertin. In Verbindung mit einer guten Finanzierungsstrategie l?sst sich somit die angestrebte Quote kosteng?nstiger und schneller erreichen.

Den gr?nen Fahrzeugwandel smart finanzieren: Mit Leasing rechnet es sich!

Im Bereich des Kommunal-Leasing m?ssen Leasingvertr?ge ausgeschrieben werden, sobald der Schwellenwert von EUR 214.000,00 ?berschritten wird. Der Auftragswert entspricht der gesch?tzten Gesamtverg?tung. “Dass dieser Wert bei der Anschaffung von bereits nur wenigen Fahrzeugen ganz schnell ?berschritten ist, liegt auf der Hand”, erkl?rt Finanz-Experte Udo F. Mann, Gesch?ftsf?hrer der FML Leasing aus Hamburg. Klar ist sicherlich, dass Klimaschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, wohl wissen aber die wenigsten, um wieviel Geld es wirklich geht. Sein Tipp an die Kommunen: “Gemeinde oder Landkreis m?ssen sich im Vorwege ?ber die Kosten klar sein und diese durchkalkulieren, um genau zu eruieren, wieviel E-Mobility anzuschaffen oder umzur?sten ist.” Unabh?ngig, ob Umr?stung oder Neukauf, ist Leasing dabei eine alternative Finanzierungsm?glichkeit mit vielen Vorteilen, die bislang von Kommunen immer noch selten in Anspruch genommen wird. Und das, obwohl es in der Privatwirtschaft das Au?enfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland ist.

Fazit: Fr?he Planung und flexible Finanzierung helfen bei der Umsetzung der Clean Vehicles Directive und lassen Raum f?r weitere Investitionen

F?r Kommunen und Landkreise lohnt sich die Umsetzung der Clean Vehicles Directive ?ber Leasing oder Mietkauf zu finanzieren. Denn die mit den Forderungen verbundenen Kosten stehen v?llig au?erhalb jeglicher Planungen – eine monatliche Rate stellt hier das mildeste Mittel dar. Ein wesentlicher Nutzen der Leasingfinanzierung ist der Wegfall hoher Anschaffungskosten. Damit werden vorhandene Haushaltgelder geschont und stehen so ggf. f?r andere, nicht leasingf?hige Investitionen z.B. die Erhaltung von Geb?uden, Stra?en oder Fortbildung von Mitarbeitern zur Verf?gung. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung auf monatliche Leasingraten reduziert, so dass sie sich ?ber die gesamte Laufzeit verteilt. Dies erh?ht die wirtschaftliche Flexibilit?t der Kommune und schafft eine gr??ere Unabh?ngigkeit in Bezug auf andere Investitionsentscheidungen.
Und zu guter Letzt gibt es noch einen wichtigen Punkt zu bedenken, darin sind sich der Finanzexperte Udo F. Mann und die E-Mobility Expertin Leonie Behrens einig: Die Innovationsgeschwindigkeit in punkto Alternativer Antriebe unterliegt einem rasanten Tempo. Das bedeutet, die Voraussetzungen zur F?rderung und Verg?tung neuer Technologien k?nnen sich ebenfalls schnell ?ndern. Somit ist die Umr?stung und Finanzierung mittels Leasings aktuell die sicherste und kostenschonendste L?sung, um die CVD zu erf?llen.

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INFOKASTEN

Wissenswert: Drei Punkte, auf die Kommunen beim Abschluss eines Leasingvertrags achten sollten

Die Laufzeit! Da ein Leasingvertrag in der Regel unk?ndbar ist, muss diese mit Bedacht und nah an der tats?chlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gew?hlt werden. Die L?nge der Laufzeit beeinflusst die H?he der monatlichen Raten.

Der Restwert! Wie erw?hnt, sollte sich dieser m?glichst mit dem zu erwartenden Marktwert decken.

Die K?ndigungsfristen! Zum Ende der Vertragslaufzeit sind K?ndigungsfristen einzuhalten. Hier gilt es rechtzeitig zusammen mit dem Leasinggeber dar?ber zu entscheiden, wie es nach Ablauf der “Grundlaufzeit” weiter gehen soll.

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[1] Quelle: www.kba.de

Keywords:Leasing, Kommunen, FML

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https://auto.pr-gateway.de/clean-vehicles-directive-kommunen-muessen-45-prozent-ihrer-fahrzeuge-auf-saubere-antriebe-umstellen

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