Das Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz

Datenschutz in Deutschland und der EU

Das Datenschutzrecht ist in der Europ?ischen Union seit 2018 einheitlich geregelt. Im Mai dieses Jahres trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sinn dessen war die einheitliche Regelung f?r den Schutz personenbezogener Daten der Unionsb?rger.
Die Rechtsnatur der Verordnung liegt darin, dass sie f?r alle Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden ist und verpflichtend gilt. Damit unterscheidet sie sich von einer Richtlinie, die in einem gewissen, von der Union gesetzten, zeitlichen Rahmen in Form eines nationalen Gesetzes umzusetzen ist. Dabei muss dieses Gesetz das Ziel oder den Sinn und Zweck der Richtlinie erf?llen, wobei das Erreichen des Zieles nicht von der Union vorgegeben wird. Es darf dabei nur nicht gegen die Richtlinie versto?en oder eben l?ckenhaft oder falsch umgesetzt werden.
Die Grundverordnung wirkt selbst genauso verpflichtend f?r die EU-B?rger, wie ein nationales Gesetz. Dennoch existiert neben der DSGVO auch das Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland, welches immer noch in Kraft gesetzt ist. Nun stellt sich die Frage, wieso das so ist? Denn die DSGVO wirkt ja bereits wie ein Datenschutzgesetz, auch in der Bundesrepublik.

Das BDSG

Die Frage nach der Berechtigung des BDSG l?sst sich relativ leicht aufkl?ren, denn es erg?nzt, beziehungsweise pr?zisiert die DSGVO.
Die Union l?sst den Mitgliedsstaaten auch gerne ihre Gesetzgebungsautonomie. Somit gibt es Stellen innerhalb der Verordnung, an denen die EU den Mitgliedsstaaten Spielraum l?sst, was die Umsetzung angeht. Das BDSG schlie?t also diese L?cken im Gesetz, die die DSGVO bewusst offenl?sst.
Das urspr?ngliche BDSG wurde Ende der 70er erlassen und erst zeitgleich mit dem Inkrafttreten der DSGVO abgel?st. Damals war es der nationale Umsetzungsakt zu einer Richtlinie, die die Union erlassen hatte, da noch keine unmittelbar geltende Verordnung existierte. BDSG-neu wird das “Erg?nzungsgesetz” der BRD genannt.
Wer aber denkt, dass das neue Bundesdatenschutzgesetz nur ein praktisch kaum relevantes Gesetz ist, dass nur im Schatten der Datenschutzgrundverordnung steht, der liegt falsch. Denn das Bundesdatenschutzgesetz ist heutzutage wichtiger denn je, denn im Zeitalter der Digitalisierung ist der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten von ?berragender Bedeutung und spielt vor allem in der Online-Welt eine gro?e Rolle.

Konkreter Inhalt des BDSG

Was genau ist also Inhalt des aktuellen BDSG, also wo findet es Anwendung, wenn es als Erg?nzungsgesetz f?r die DSGVO dient?
Das BDSG konkretisiert Aspekte, die in der DSGVO behandelt werden. So ist es in vier Teile untergliedert:

Teil 1

In Teil 1 sind “Gemeinsame Bestimmungen” zur DSGVO normiert. Dort finden sich konkrete Rechtsgrundlagen f?r die Verarbeitung personenbezogener Daten, wobei auch die Video?berwachung erfasst ist. Daneben finden sich Regelungen zu: den Datenschutzbeauftragten ?ffentlicher Stellen, der Ausgestaltung des Amtes, Aufgaben/Befugnissen des/der Bundesbeauftragten f?r Datenschutz, der Informationsfreiheit und der deutschen Vertretung im Europ?ischen Datenschutzausschuss.

Teil 2

Teil 2 erg?nzt dann die DSGVO und behandelt die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten, die Weiterverarbeitung und ?bermittlung personenbezogener Daten und auch besondere Verarbeitungssituationen.
Auch die nationalen H?hen der Geldbu?en werden in Teil 2 erfasst, sowie die Rechte der Betroffenen.

Teil 3

Teil 3 betrifft zumindest nicht unmittelbar die DSGVO, sondern setzt die Richtlinie “Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz”, um.
Hier gelten nochmal gesonderte Regelungen zu Datenverarbeitung, Betroffenenrechten, ?bermittlung von Daten an Drittstaaten und Pflichten der Verantwortlichen.

Teil 4 enth?lt dann lediglich besondere Bestimmungen f?r Verarbeitungen, die nicht unter die DSGVO und die Richtlinie f?r Polizei und Justiz fallen.

Datenschutz im Besch?ftigungsverh?ltnis

Um eine konkrete Anwendung des BDSG zu zeigen, kann als Beispiel der Datenschutz im Besch?ftigungsverh?ltnis genannt werden. Da Art. 88 der DSGVO zwar das Thema Datenverarbeitung im Besch?ftigungskontext anschneidet, jedoch keine konkreten Regelungen zum Datenschutz beinhaltet, kommt hier das BDSG zum Einsatz.
Diese Regelungsl?cke hat der deutsche Gesetzgeber mit dem ? 26 BDSG-neu geschlossen. Dort sind die Rechtsgrundlagen f?r die Datenverarbeitung im Arbeitskontext normiert.
Zwecke, nach ? 26 Abs. 1 BDSG, die die Verarbeitung erlauben sind:

-Die Erforderlichkeit der Verarbeitung f?r die Entscheidung ?ber die Begr?ndung eines Besch?ftigungsverh?ltnisses.
-Die Erforderlichkeit der Verarbeitung f?r die Durchf?hrung oder Beendigung des bereits begr?ndeten Gesch?ftsverh?ltnisses.
-Die Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Aus?bung oder Erf?llung der sich aus einem Gesetz oder Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Besch?ftigten.

Nach Absatz 2 desselben Paragrafen, kann auch die Einwilligung als Rechtsgrundlage f?r die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter dienen.
Diese muss jedoch der Freiwilligkeit unterliegen. Nach ? 26 Abs. 2 S. 2 liegt diese insbesondere vor, wenn f?r den Betroffenen ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder der Arbeitgeber und der Besch?ftigte ein gleichgelagertes Interesse verfolgen. Es darf also kein Zwang zur Einwilligung vorliegen. Die Freiwilligkeit soll, nach Satz 1, vor allem aufgrund von Abh?ngigkeiten im Besch?ftigungsverh?ltnis und von den Umst?nden, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, beurteilt werden.
Zudem ist es Vorgabe, dass die Einwilligung auch schriftlich oder elektronisch erfolgen muss, soweit nicht besondere Umst?nde eine Ausnahme vorsehen. Eine m?ndliche Einwilligung reicht also, im Regelfall, nicht aus.
Eine weitere Verpflichtung f?r den Arbeitgeber ist, dass der Betroffene ?ber den Zweck der Verarbeitung und das Widerrufsrecht aufgekl?rt werden muss.

Fazit

Als Zusammenfassung l?sst sich festhalten, dass das BDSG in das neue und alte Gesetz gegliedert werden kann. Das alte Gesetz findet keine Anwendung mehr, da die DSGVO seit 2018 als Datenschutzgesetz existiert. Seit demselben Jahr existiert das BDSG-neu, das als Erg?nzungsgesetz f?r die EU-Verordnung fungiert und dabei auf nationaler Ebene Anwendung findet. Es gliedert sich in vier gro?e Abschnitte, n?mlich gemeinsame Bestimmungen, erg?nzende Bestimmungen, Umsetzung der Datenschutzrichtlinie f?r Polizei und Justiz und zu guter Letzt auch noch Bestimmungen, die nicht nach europ?ischem Recht geregelt sind.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist zwar eine Erg?nzung, ist jedoch von ?berragender praktischer Bedeutung.

Keywords:BDSG, Bundesdatenschutzgesetz, externer Datenschutzbeauftragter

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