DEHOGA Lübeck: Hunde erlaubt? Assistenzhunde stellen Hotellerie und Gastronomie vor Herausforderungen

DEHOGA Lübeck: Hunde erlaubt? Assistenzhunde stellen Hotellerie und Gastronomie vor Herausforderungen

Hier sind Hunde willkommen! Diesen Hinweis suchen Hundebesitzer manches Mal vergeblich, wenn sie mit ihrem vierbeinigen Begleiter zum Essen in ein Restaurant gehen oder in einem Hotel ?bernachten m?chten. Denn einige Betriebe sprechen ein generelles Verbot f?r die tierischen G?ste aus. Die angef?hrten Gr?nde hierf?r sind vielf?ltig – von Hygiene-Aspekten bis hin zu Sicherheitsgr?nden. Doch greift ein Hausverbot auch bei Assistenzhunden? Oder sind diese im Sinne der Inklusion davon auszunehmen?

“Zun?chst einmal ist die Rechtslage eindeutig”, betont Frank Denker, Kreisvorsitzender DEHOGA L?beck. “Denn seit 2021 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass Menschen mit Behinderungen grunds?tzlich von ihren Assistenzhunden begleitet werden d?rfen und ihnen der Zutritt beispielsweise zu Einrichtungen des Hotel- und Gastst?ttengewerbes nicht verweigert werden darf.” Doch dies ist mancherorts noch nicht bekannt, so dass immer wieder in Betrieben und im Einzelhandel auf das Hausrecht hingewiesen und auch Assistenzhunden der Zugang versagt wird. Dabei haben Assistenzhunde einen wichtigen Job f?r ihren Menschen und sind als solche eben auch einfach zu erkennen. Denn die im Jahr 2023 in Kraft getretene “Assistenzhundeverordnung” sieht ein einheitliches Kennzeichen f?r Assistenzhunde und einen Ausweis f?r die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt. So ist leicht erkennbar, dass die Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind.

Eine Umfrage in Schleswig-Holstein unter gastronomischen Betrieben zeigte vor kurzem, dass mit rund 81 Prozent der Befragten bereits die gro?e Mehrheit der Gastronomen Hunde generell in ihren R?umen akzeptieren. Die anderen Betreiber begr?ndeten ihr Hundeverbot beispielsweise mit der Erf?llung der Hygieneauflagen, zu eng bemessenen Abst?nden zwischen den Tischen, st?rendem, gegenseitigen “Ankl?ffen” der Tiere, Angst von G?sten und Personal vor Hunden, der potenziellen Gefahr f?r Mitarbeitende durch Hundeleinen als Stolperfallen oder dem “Fellsch?tteln” nasser Tiere, die von drau?en kommen. “Diese Argumente gelten ?u?erst selten f?r trainierte Assistenzhunde”, wei? die Expertin f?r Assistenzhunde Janina Simone Pekrun, die sich im Bereich Lerncoaching und Bindungsenergetik in L?beck engagiert.

Denn der Assistenzhund lernt schon vom Welpenalter an die Welt der Menschen und typischen Situationen des Alltags kennen, wie Fahrten im ?PNV, Restaurantbesuche und Einkaufsbegleitung. Der Hund erm?glicht somit in vielen F?llen wieder die Teilhabe an gesellschaftlich “normalen” Aktivit?ten, die f?r den einen oder anderen lange Zeit nicht mehr m?glich waren. Das Mensch-Hund-Team lernt ?ber einen langen Zeitraum gemeinsam auf vielen Ebenen und geh?rt schlie?lich untrennbar zusammen. Ein Assistenzhund hat, je nach Art, lebenserleichternde und lebensrettende Aufgaben. Er ist daher sachlich betrachtet ein wichtiges und oft unverzichtbares medizinisches “Hilfsmittel” f?r Menschen mit Behinderung. Denn Assistenzhunde f?hren nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern k?nnen als Warnhunde auch auf gesundheitliche Notsituationen wie Epilepsie, Unterzuckerung, Migr?ne oder Schlaganfall aufmerksam machen. Als Signalhunde zeigen sie Schwerh?rigen wichtige Ger?usche an oder unterst?tzen bei psychosozialen Beeintr?chtigungen aufgrund von PTBS, Depressionen, Pers?nlichkeitsst?rungen, Schizophrenie oder Panikattacken. Ebenso gibt es spezielle Hunde f?r Autismus oder Demenz, die in ihrer Rolle sowohl Assistenz- als auch Therapiehund sind.

“Auch wenn nicht immer sofort ersichtlich ist, in welchem Bereich der Hund unterst?tzt, so ist er f?r den Menschen essenziell wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu k?nnen”, so Janina Simone Pekrun. Daher hofft sie, dass Menschen in Begleitung von Assistenzhunden nicht nur in Restaurants oder Hotels nach dem Gesetz “geduldet” werden, sondern sich auch durch aufgekl?rte beziehungsweise geschulte Mitarbeiter willkommen und angenommen f?hlen k?nnen. Ein “selbstverst?ndlich ist der Assistenzhund mit dabei” von Seiten des Gastgebers und ein “auf diese Weise gehen wir damit um”, erm?glicht auch den anderen Menschen an der Integration der Mensch-Hund-Teams mitzuwirken. “Als Gastgeber aus Leidenschaft m?chten wir allen unseren G?sten ein gutes Gef?hl geben und im positiven Sinne unvergessliche Momente schaffen”, stellt Frank Denker fest und m?chte die Teams in Hotellerie und Gastronomie motivieren, “in jedem Fall nach einer L?sung zu suchen, um den Restaurantbesuch f?r jeden, Unternehmer und Gast, zu einem angenehmen Erlebnis zu machen.”

Hintergrund zum Thema Assistenzhund

Nach einer Pr?fung, die das Mensch-Hund-Team vor offiziell bestimmten Pr?fern ablegt und sein K?nnen und gesellschaftliche Kompatibilit?t unter Beweis stellt, ist die Assistenzhundegemeinschaft begr?ndet. Eine offizielle Anerkennung erfolgt dann noch durch das zust?ndige Landesamt f?r soziale Dienste. Diese Hunde sind an einer Kenndecke, einem Halstuch, einem F?hrgeschirr mit der Aufschrift “Assistenzhund” oder durch eine Plakette zu erkennen. Der Halter oder die Halterin verf?gt ?ber eine Bescheinigung ?ber die Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft vom Landesamt f?r soziale Dienste. Des Weiteren verf?gt das Team ?ber eine Versicherung, die eventuelle Sch?den durch den Hund abdeckt. Solche Regelungen sind in der sogenannten Assistenzhundeverordnung (AHundV) festgelegt. Weitere Rechtsquellen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weitere Informationen unter www.pfotenpiloten.org , www.assistenzhundezentrum.de und beim Bundesministerium f?r Arbeit und Soziales unter www.bmas.de in der Rubrik Soziales – Teilhabe und Inklusion.

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