Dubai calling?

So klappt“s mit der Unternehmensgründung in den VAE

Dubai calling?

(Bildquelle: JUHN Partner GmbH)

Köln/Bonn/Düsseldorf/Frankfurt/Dubai. September 2024. Ein dynamisch wachsender (Export-)Markt, niedrige Steuerbelastung und Zugang zur Golfregion, Nordafrika und Südasien? Kein Wunder, dass es viele deutsche Unternehmen mit einem eigenen Standort in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zieht. „Hier eine LLC, Limited Liability Company in Dubai zu gründen, ist einfacher, als es auf den ersten Blick scheint“, weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner. In elf Schritten klappt die LLC-Gründung.

# 1: Geschäftsaktivität definieren
Noch bevor ein einziges Formular ausgefüllt wird, muss zunächst feststehen, in welchen Geschäftsfeldern die Firma künftig in den VAE tätig ist. Das können neben klassischem Warenhandel beispielsweise Dienstleistungen von Gebäudereinigung bis hin zur Unternehmensberatung sein. Warum das wichtig ist? „Der richtige Aktivitätsumschreibungskomplex muss genau definiert sein“, so Juhn. Bei den Registrierungsbehörden existieren hierfür entsprechende Listen, wobei es natürlich auch möglich ist, Aktivitätsfelder zu kombinieren.

# 2: Vorsicht bei der Standortwahl
Lage, Lage, Lage! Sie hat nicht nur einen Einfluss auf den Wert einer Immobilie, sondern auch auf die Geschäftsadresse und die Steuer. „Über die VAE verteilt, gibt es rund 40 Freihandelszonen wie etwa Dubai-Airport, Dubai Health Care City oder Dubai Internet City“, weiß der Profi. Wie die Namen bereits verraten, handelt es sich hierbei um Industriecluster. Das heißt: Wer sein Büro in einer Freezone eröffnet, hat keine freie Ortswahl, ist dafür aber derzeit noch von der Körperschaftsteuer befreit. „Mehr geographische Flexibilität bietet das Mainland“, fügt Juhn hinzu. „Allerdings zahlen Unternehmen, die hier Gewinne machen und dabei den Freibetrag von 375.000 AED (etwa 93.421 Euro) überschreiten, auf diesen Teil des Einkommens 9 Prozent Körperschaftsteuer.“

# 3: Trade Name festlegen
Ob clevere Abkürzungen, interessante Wortzusammensetzungen oder raffinierte Übersetzungen aus anderen Sprachen, Firmennamen sind viel mehr als Schall und Rauch. Während sich hier bekanntlich über Geschmack streiten lässt, gibt es rechtliche Komponenten, die es zu beachten gilt. „Grundsätzlich setzt sich der Trade Name aus dem Namen, der Aktivitätsumschreibung und dem Suffix LLC zusammen, welches beschreibt, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt“, erklärt der Experte und rät, sich vor der Taufe gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn existiert bereits ein Unternehmen mit einem ähnlich klingenden Namen und es könnte zu Verwechslungen kommen, wird die lokale Behörde oder die Freezone eine solche Bezeichnung ablehnen.

# 4 Initial Approval
Jetzt kommt die Registrierungsbehörde aktiv ins Spiel. Neben dem Namen prüft sie, welche Personen involviert sind, wer die Eigentümer und Geschäftsführer sind und was die Geschäftsaktivität ist. „Ist das erfolgreich, gibt es eine Art Vorab-Bestätigung, dass die Gründung durchgeführt werden kann“, ergänzt Juhn.

# 5 Commercial Property nötig
Nun sind fast alle Voraussetzungen erfüllt. „In der VAE wird strikt zwischen Resident und Commercial Property getrennt“, betont der Profi. Das heißt: Wo eine Firma gemeldet ist, wird nicht gewohnt und umgekehrt. Es braucht also einen separaten Mietvertrag, wobei die Behörde prüfen wird, wie viele Quadratmeter gemietet wurden und wie viele Angestellte hier theoretisch arbeiten können. Als grobe Richtschnur gilt: 8 bis 10 Quadratmeter pro Person.

# 6 Gesellschaftervertrag unterschreiben
In Dubai sind sehr viele Prozesse standardisiert. Das trifft auch auf Gesellschafterverträge zu (in arabischer Sprache, zusätzliche Übersetzungen sind zulässig). „Es wird demnach vorgegeben, was unterschrieben werden muss“, stellt Juhn klar. „Sollen hinterher noch Ergänzungen vorgenommen werden, ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten essenziell.“ Das gilt natürlich auch für andere Bereiche wie etwa Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen oder Visa-Fragen.

# 7 Lizenz beantragen
Ähnlich wie bei der Gewerbeanmeldung in Deutschland muss im nächsten Schritt eine Lizenz beantragt werden. „Diese bekommen Gründer gegen eine Gebühr, die unter anderem vom Geschäftsfeld abhängt und zwischen 5.000 und 30.000 AED liegt, von der ausstellenden Behörde, sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen“, sagt Juhn. Neben den bereits erwähnten Schriftstücken heißt das vor allem bei Tätigkeiten mit spezieller Qualifizierung – also Ärzten oder Ingenieuren -, einen Nachweis ihrer Befähigung vorzuzeigen.

# 8 Registrierung beim Finanzamt
Seit etwa einem Jahr gibt es in der VAE eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent. Entsprechend müssen sich alle lizenzierten Neugründungen auch beim Finanzamt, der Federal Tax Authority, melden. „In charakteristischer Effizienz erhalten Unternehmen dann nach etwa 10 Tagen ihre Steuernummer“, weiß der Steuerfachmann. „Eine Steuererklärung wird dann zum 30. September des Folgejahres fällig.“

# 9 Establishment Card sichern
Ausgestellt von der Generaldirektion für Aufenthalts- und Fremdenangelegenheiten (GDRFA), stellt die Establishment Card die Verbindung zwischen dem frisch gegründeten Unternehmen und Immigration dar. „Sie ist nicht nur notwendig, um die Arbeitserlaubnis und das Visum für Mitarbeitende zu beantragen, sondern auch für Strom, Kühlung, Telefonleitungen und Mobilnummern“, unterstreicht Juhn. Ihre Gültigkeit erstreckt sich in der Regel auf ein bis drei Jahre, mit der Option zur Erneuerung.

# 10 Labour Card beantragen
Arbeitnehmer, die in Dubai ihrem Job nachgehen möchten, brauchen eine Arbeitsgenehmigung in Form einer Labour Card. Firmen, die sie einstellen wollen, müssen eine weitere Registrierung beim Ministry of Human Resources & Emiratisation (MOHRE) vornehmen. Der Grund: Offer Letter und Arbeitsvertrag sind in den VAE ebenfalls standardisiert und zwingend vorgegeben.

# 11 Import-Exportnummer anfordern
Vor allem für Handelsunternehmen, die Waren ein- und ausführen, ist eine weitere Registrierung bei den Zollbehörden, Dubai Customs, notwendig. „Sinnvoll kann ein solcher Schritt aber auch für Dienstleister sein, die Waren aus dem Ausland einführen möchten“, führt der Experte an. „Die Nummer kostet umgerechnet lediglich 20 Euro und gilt auf Lebenszeit.“

Weitere Informationen unter https://www.youtube.com/watch?v=kQWPoed7fh4

JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf und Köln, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Prof. Dr. Christoph Juhn Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationale oder internationale Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Firmenkontakt
JUHN Partner GmbH
Christoph Juhn
Im Zollhafen 24
50678 Köln
+49 (0) 221 999832-0
098423fdb51bec871cf5a9c6b56df0807c144505
https://www.juhn.com/

Pressekontakt
Borgmeier Public Relations
Carmen Bauer
Lange Straße 112
27749 Delmenhorst
+49 (0) 4221 934 – 341
098423fdb51bec871cf5a9c6b56df0807c144505
https://www.borgmeier.de/