Ebay und Co melden Privatverkäufe ab 1.1.2023 ans Finanzamt

Ebay und Co melden Privatverkäufe ab 1.1.2023 ans Finanzamt

Still, heimlich und leise hat sich seit 1. Januar 2023 ein neues Gesetz in das Leben vieler Personen eingeschlichen. Das PStTG (Abk?rzung f?r Plattformen-Steuertransparenzgesetz) verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen, wie eBay, Vinted, Etsy, Hood, Shpock, booklooker und weitere, die Daten der Verk?ufer an das Finanzamt auszuh?ndigen. Davon betroffen sind auch private Anbieter, die sich durch den Verkauf von gebrauchten Sachen ein paar Euros nebenher verdienen. Ist es nun riskant, seinen Keller auszumisten und seine alte Schallplattensammlung auf eBay zu verh?kern? Die Lohnsteuerhilfe Bayern erkl?rt, welche Steuerfolgen sich ergeben k?nnen.

Die Betreiber sind gezwungen, Daten offenzulegen

Ziel des neuen Gesetzes ist mehr Transparenz f?r Transaktionen im Internet. Daher werden die Verkaufsplattformen gesetzlich dazu verpflichtet, den Steuerbeh?rden Informationen zu den Anbietern und deren Ums?tzen zur Verf?gung zu stellen. Vom Verk?ufer werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummern und die registrierte Bankverbindung, soweit vorhanden, weitergegeben. Des Weiteren werden alle Transaktionen nach dem 01.01.2023 mit den jeweiligen Verkaufspreisen, Geb?hren oder Provisionen preisgegeben.

Startschuss f?r den ersten Datenfluss ist der 31.01.2024. Alle erfassten Daten zwischen 1. Januar und 31. Dezember werden f?r das Jahr 2023 zentral durch das Bundeszentralamt f?r Steuern in Bonn ausgewertet und auf die zust?ndigen Finanz?mter am Wohnort der Verk?ufer aufgeteilt. Somit k?nnen die lokalen Finanzbeh?rden ?berpr?fen, ob Eink?nfte in der Steuererkl?rung erkl?rt h?tten werden m?ssen.

Gemeldet werden muss, wenn mehr als 30 Verk?ufe im Jahr zustande gekommen sind oder wenn mehr als 2.000 Euro Umsatz erwirtschaftet wurden. Dies kann auch mit wenigen Verk?ufen erreicht werden, indem nur drei Artikel, wie ein hochpreisiger Fernseher, das vorletzte iPhone-Modell und ein gebrauchtes E-Bike in einem Jahr verkauft werden. Bleiben beide Kennzahlen unter dem Schwellenwert, passiert nichts.

Die gesetzliche H?chstgrenze ist schnell ?berschritten

Jedoch wei? so gut wie jede Mutter, die Berge an zu klein gewordener Kinderbekleidung zu Hause anh?uft, wie leicht die Grenze ?berschritten wird. 30 Verk?ufe sind in einem guten Monat schnell erreicht, wenn ein Haufen T-Shirts, ein paar Shorts und ein Dutzend Kleider f?r den kommenden Sommer zum Verkauf eingestellt werden. Viele Kinderklamotten sind noch zu gut und zu schade f?r den Kleidercontainer. Und der Haushaltskasse k?nnen ein paar Euros ebenfalls nicht schaden. Muss man sich jetzt Sorgen machen, dass nachtr?glich eine Steuerschuld auf einen zukommt?

Sind auf alten Krempel Steuern zu zahlen?

“Nein”, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. “Wenn es sich um gebrauchte Artikel des t?glichen Lebens handelt, darf so viel ver?u?ert werden, wie man will.” Hier haben Privatverk?ufer steuerrechtlich nichts zu bef?rchten. Denn es ist davon auszugehen, dass bei gebrauchten Alltagsgegenst?nden keine Gewinnerzielung vorliegt. Sprich, in der Regel werden diese Gegenst?nde unter dem Neupreis, den der Verk?ufer einst daf?r gezahlt hat, verkauft. Dass mit einem T-Shirt bei einem Verkaufspreis von 2 Euro kein Gewinn gemacht wird, ist klar. Au?er dem Informationsfluss von der Onlineplattform an das Finanzamt ist nichts weiter zu bef?rchten.

Steuerfalle Spekulationsfrist beachten

Anders sieht es mit Luxus-Gegenst?nden aus. Schmuck, M?nzen, Antiquit?ten und Kunst fallen beispielsweise nicht unter die normalen Alltagsgegenst?nde. Hier gilt eine gesetzliche Spekulationsfrist von einem Jahr. Erst danach d?rfen sie steuerfrei verkauft werden. Es sei denn, der Gewinn bleibt unter 600 Euro pro Jahr, dann gilt ebenfalls Steuerfreiheit. Gingen dem Finanzamt bisher Spekulationsgesch?fte mit hohen Gewinnen durch die Lappen, so bekommt es nun Wind davon. Dies betrifft die meisten Privatverk?ufer und die Muttis in der Regel aber nicht!

Was tun, wenn das Finanzamt im n?chsten Jahr nachhakt?

Dennoch k?nnte das Finanzamt bei einer hohen Anzahl an Verk?ufen aufhorchen und vermuten, dass es sich um eine verdeckte gewerbliche T?tigkeit handelt. Um sich gegen einen ungerechtfertigten Verdacht erwehren zu k?nnen, hilft ein Verkaufstagebuch. Mit einer Liste der verkauften Artikel, die Markenname, Neupreis und Verkaufspreis enth?lt, k?nnte ein solcher Verdacht beim Finanzamt nachtr?glich entkr?ftet werden. Gerade bei vielen kleinen Artikeln verlieren Verk?ufer rasch den ?berblick und wer wei? in zw?lf Monaten noch, was er seinerzeit mal verkauft hat. Mit einer solchen Verkaufsliste kann leicht nachgewiesen werden, dass keine Gewinne erwirtschaftet wurden oder falls doch, in welcher H?he. Dadurch kann im Zweifelsfall vermieden werden, dass der Finanzbeamte die Gewinne und damit die Versteuerung zu Ungunsten des privaten Anbieters sch?tzt. Dem Entr?mpeln des Dachbodens steht also auch weiterhin nichts im Weg.

www.lohi.de/steuertipps

Keywords:PStTG, ebay, Entr?mpeln, Privatverk?ufe, Steuern, Kleinanzeigen, marketplace, Marktplatz, Second-Hand

adresse

https://familie.pr-gateway.de/ebay-und-co-melden-privatverkaeufe-ab-1-1-2023-ans-finanzamt

Powered by WPeMatico