Erhält Ihr Kind derzeit eigentlich Distanzunterricht?

Erhält Ihr Kind derzeit eigentlich Distanzunterricht?

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Was eigentlich ist ein rechtm??iger Distanzunterricht?

Der angeordnete Distanzunterricht unterliegt der Schulpflicht. Die Teilnahme ist daher f?r die Sch?ler ebenso verbindlich wie beim Pr?senzunterricht. Davon zu unterscheiden sind Hausunterricht oder Homeschooling, bei dem die Kinder au?erhalb einer Schule von den Eltern oder von Privatlehrern unterrichtet werden. In L?ndern mit gesetzlicher Regelung der Schulpflicht ist Hausunterricht in der Regel nicht erlaubt.

Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichts, die sich aus der Beschulungspflicht des Staates ergibt. Zum Distanzunterricht sind die vorhandenen technischen M?glichkeiten zu nutzen, um eine r?umliche Distanz aller am Unterricht beteiligten Menschen zu erm?glichen.

Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig den Pr?senzunterricht.

Die Lernprozesse sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht einseitig von der Pr?senz im Klassenzimmer abh?ngig sind.

Es ist dabei gerade nicht zul?ssig, die Beschulung auf die Eltern abzuw?lzen.

Es ist daher falsch, den Distanzunterricht nur als “h?usliches Lernen” zu bezeichnen. Der Schwerpunkt des Begriffes liegt hier auf Unterricht.

Selbst?ndiges h?usliches Lernen und nur eine Hausaufgabenvergabe, darf nur einen sehr geringen Teil des Distanzunterrichtes ausmachen.

Ist dies jedoch der Schwerpunkt, ist gerade das unzul?ssig.

Wird dies in unzul?ssiger Weise als Schwerpunkt gesetzt, erkl?rt dies h?usliche Anspannungen bis hin zum “Burn-Out”! Denn somit wird man dem Auftrag des Gesetzgebers nicht gerecht und verst??t gegen die Schulpflicht.

Um einen gr??eren Zeitraum zu ?berbr?cken, ist Onlineunterricht (z. B. Zoom) anzustreben.

Aufgrund der Pandemie-Krise des Schuljahres 2019/2020 hatte der Staat hier gen?gend Zeit, um Erfahrungen zu sammeln und die Voraussetzungen umzusetzen. Lassen Sie sich hier nicht abspeisen, es geht um die Zukunft Ihrer Kinder.

Distanzunterricht darf sich nicht in ein unsystematisches und endloses Hausaufgaben-mit-den-Eltern-daheim umwandeln. Sie haben ein Recht auf Schule und Bildung, derzeit m?ssen Sie teilweise daf?r wieder k?mpfen.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zun?chst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung w?nschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: recht(at)service-rakienert.de

Wir vertreten Sie bundesweit auch bei Scheidungen, Abmahnungen und K?ndigungen, Bu?geldbescheiden, im Abgasskandal u.s.w.

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