Finanzgericht Rheinland-Pfalz erklärt Bundesmodell Grundsteuer für verfassungswidrig

Finanzgericht Rheinland-Pfalz erklärt Bundesmodell Grundsteuer für verfassungswidrig

Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor weiteren Herausforderungen, nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilbeschl?ssen vom 23. November 2023 (Aktenzeichen: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) erhebliche Zweifel an der Verfassungsm??igkeit des Bundesmodells zur Grundsteuerberechnung ge?u?ert hat. Diese Entscheidungen betreffen klagende Immobilieneigent?mer, denen vorl?ufiger Rechtsschutz gew?hrt wurde, da das Gericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bodenrichtwerte als Grundlage f?r die Grundsteuerberechnung sieht.

Haus & Grund Deutschland, der Eigent?merverband, f?hlt sich durch diese Entscheidungen in seiner Kritik am Bundesmodell best?rkt. Prof. Gregor Kirchhof hatte bereits in einem Rechtsgutachten im Auftrag von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler die Ungeeignetheit der Bodenrichtwerte als Basis f?r die Grundsteuerberechnung betont. Besonders kritisiert wurde ihre Anwendbarkeit in F?llen, in denen Gutachteraussch?sse fehlen, Kaufpreissammlungen unzureichend sind oder lagebedingte Wertminderungen auftreten.

Der erste Streitfall vor dem Finanzgericht bezieht sich auf die Grundsteuerwertfeststellung f?r ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1880 mit einer Wohnfl?che von 72 Quadratmetern. Trotz des Alters und des renovierungsbed?rftigen Zustands setzte das Finanzamt den gesetzlich normierten Mietwert an und legte den Grundsteuerwert auf 91.600 Euro fest. Im zweiten Fall wurde f?r ein 1977 erbautes Einfamilienhaus mit 178 Quadratmetern Wohnfl?che der Bodenrichtwert ohne Abschlag ber?cksichtigt, obwohl die Antragsteller aufgrund einer besonderen Lage Abschl?ge forderten. Hier setzte das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 318.800 Euro fest.

Das Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung ist in Rheinland-Pfalz und zehn weiteren Bundesl?ndern anwendbar. Die Bemessungsgrundlage wird durch den Grundsteuerwert auf den 1. Januar 2022 vorbestimmt. Das Finanzgericht setzte die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da es erhebliche Zweifel an der Rechtm??igkeit der Bescheide und an der Verfassungsm??igkeit der Bewertungsregeln sieht.

Die Zweifel des Gerichts beziehen sich vor allem auf die Unabh?ngigkeit der Gutachteraussch?sse in Rheinland-Pfalz. Nach der dortigen Verordnung k?nnen Einflussnahmem?glichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Zudem sieht das Gericht systematische Bewertungsl?cken in den Bodenrichtwerten aufgrund m?glicher Datenl?cken in den Kaufpreissammlungen der Gutachteraussch?sse. Das Gericht pl?diert daf?r, dass unter bestimmten Bedingungen ein unter dem typisierten Grundsteuerwert liegender Wert nachgewiesen werden kann, um m?gliche H?rten zu vermeiden.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichts beziehen sich auf eine m?gliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Es zweifelt daran, dass die Bewertungsregelungen eine realit?ts- und relationsgerechte Grundst?cksbewertung erm?glichen. Es sieht eine Nivellierung mit systematischen Unter- und ?berbewertungen sowie Wertverschiebungen, die eine gleichheitsgerechte Bewertung unm?glich machen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen, da die Rechtsfragen eine grunds?tzliche Bedeutung haben. Die vorl?ufige Aussetzung der Grundsteuerwertbescheide bedeutet jedoch keine endg?ltige Entscheidung ?ber deren Verfassungsm??igkeit.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Keywords:Bundesfinanzhof, Bundesmodell, Finanzgericht, Grundsteuer, Grundsteuerreform, Immobilien, Rheinland-Pfalz

adresse

Powered by WPeMatico

https://immobilien.pr-gateway.de/finanzgericht-rheinland-pfalz-erklaert-bundesmodell-grundsteuer-fuer-verfassungswidrig