Früher in den Ruhestand – so geht’s ohne Abzüge

Früher in den Ruhestand – so geht’s ohne Abzüge
ARAG Experten mit Tipps zum Vorruhestand – Teil 3

Wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat, darf in die vorgezogene Altersrente gehen. Allerdings mit finanziellen Einbu?en. F?r viele Arbeitnehmer ist die Fr?hrente dennoch eine gute Option, schon fr?her in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen und in einen neuen Lebensabschnitt zu starten. Damit dies reibungslos klappt, geben die ARAG Experten Tipps und zeigen M?glichkeiten, wie man fast abschlagsfrei seine Arbeit fr?her niederlegen kann.

Fr?hrente bei Babyboomern beliebt
In Deutschland geh?ren mehr als 12 Millionen Menschen zu den sogenannten “Boomern”; in etwa 15 Prozent der deutschen Bev?lkerung sind zwischen 1956 und 1965 geboren. Da es innerhalb dieses Zeitraums die h?chste jemals gemessene Geburtenrate gab, spricht man auch vom Babyboomer-Jahrgang. Die meisten Boomer sind 1964 geboren, werden in diesem Jahr sechzig Jahre alt und bereiten sich auf einen fr?hen Rentenstart vor. Und das, obwohl ein fr?herer Renteneintritt sich auf das Haushaltsbudget auswirken kann. Doch die meisten Betroffenen sind laut einer Studie bereit, Abschl?ge in Kauf zu nehmen: So wollen unter den 1959 Geborenen rund 30 Prozent fr?her in Rente gehen, unter den 1965 geborenen Babyboomern planen knapp 70 Prozent, der Arbeitswelt fr?hzeitig den R?cken zu kehren.

Wer darf wann fr?her in Rente gehen?
Wer fr?her in Rente m?chte, muss in der Regel mit Abschl?gen rechnen. Doch wer 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat, kann laut ARAG Experten als sogenannter besonders langj?hrig Versicherter ohne Abschl?ge fr?her in Altersrente gehen. Wer 1952 oder fr?her geboren wurde, durfte mit 63 Jahren ohne Einbu?en die fr?he Rente genie?en – daher der Bezeichnung “Rente mit 63”. F?r j?ngere, besonders langj?hrig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. So k?nnen Versicherte des Jahrgangs 1960 beispielsweise erst mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei Rente beziehen. F?r alle, die 1964 oder sp?ter geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

Aber auch, wer nur auf 35 Beitragsjahre kommt, kann als sogenannter langj?hrig Versicherter die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Allerdings verlieren Arbeitnehmer f?r jeden Monat, den sie fr?her als zu der f?r sie geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, 0,3 Prozent ihres Rentenanspruchs. Ein 1960 Geborener, f?r den eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten gilt, erwarten z. B. Abschl?ge von 7,2 Prozent, wenn er zwei Jahre fr?her in den Ruhestand geht. Wer sogar den fr?hesten Rentenbeginn von 63 Jahren nutzen m?chte, muss laut ARAG Experten dauerhaft einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.

Wer fr?her in Rente m?chte, sollte diesen Schritt bereits ab Mitte 50 planen. Dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung eine kostenlose und unverbindliche Beratung an.

Warum sind Entgeltpunkte wichtig f?r die Fr?hrente?
Entgeltpunkte dienen als Grundlage f?r die Berechnung der Rentenh?he. Jedes Jahr, in dem Arbeitnehmer Beitr?ge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erwerben sie Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt ergibt sich aus dem individuellen Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im entsprechenden Jahr. Wie viele Punkte vor Rentenantritt gesammelt wurden, h?ngt von der H?he des Gehalts und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Angeh?rige gepflegt wurden, mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst ber?cksichtigt werden.

Fr?hzeitige Planung bei fr?hzeitiger Rente
Vor allem Fr?hrentner, die einen Nebenverdienst aus?ben wollen, sollten sich gut informieren. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass f?r sie – anders als bei der regul?ren Altersrente – Einkommensgrenzen gelten k?nnen.

Wie kann man Abschl?ge ausgleichen?
Wer plant, in den Vorruhestand zu gehen, kann Abschl?ge durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen und kommt so in den Genuss der vollen Rentenanspr?che. Auch Beitragsl?cken k?nnen laut ARAG Experten prinzipiell durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden. Daf?r gilt jedoch eine Frist: Nachzahlungen f?r das abgelaufene Kalenderjahr k?nnen immer nur bis zum 31. M?rz des Folgejahres geleistet werden. Wer die Rente mit 63 f?r “besonders langj?hrig Versicherte” in Anspruch nehmen m?chte, muss au?erdem mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitr?gen vorweisen k?nnen, um mit freiwilligen Beitr?gen die Wartezeit von 45 Jahren erf?llen zu k?nnen.

Z?hlen freiwillige Beitr?ge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre?
Freiwillige Beitr?ge steigern in der Regel nicht nur den Rentenanspruch, sondern k?nnen laut ARAG Experten auch zur Erf?llung von Wartezeiten und zur Aufrechterhaltung von Rentenanwartschaften f?hren. Wer beispielsweise trotz Kindererziehung keine f?nf Jahre mit Beitr?gen belegt, kann durch die Zahlung freiwilliger Beitr?ge einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. Zudem kann die Zahlung von freiwilligen Beitr?gen im Fall einer Erwerbsminderung auch den Versicherungsschutz sichern.

Tipp der ARAG Experten: Rentenbeitr?ge k?nnen zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuererkl?rung ber?cksichtigt werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

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