Gebrauchtwagen Kauf – Autobetrug – wenn der Händler die Augen einfach zumacht

Gebrauchtwagen Kauf – Autobetrug – wenn der Händler die Augen einfach zumacht

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens k?nnen unerwartete Probleme auftreten, die den Autokauf zu einem riskanten Abenteuer machen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelte einen Fall: Ein Unfallwagen wurde als unfallfreier Gebrauchtwagen verkauft. Der H?ndler hatte einfach die Augen zugemacht und nicht unter das Auto gesehen. Ist also ein Autoh?ndler arglistig oder umgangssprachlich ein Betr?ger beim Verkauf eines Gebrauchtwagens, wenn er auf die Durchf?hrung einer Sichtpr?fung verzichtet?

Im Kern geht es darum, dass ein gewerblicher Autoh?ndler verpflichtet ist, vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zumindest eine einfache Sichtpr?fung durchzuf?hren, um m?gliche Unfallspuren zu erkennen.

Gebrauchtwagen als unfallfrei verkauft: Urteil des Gerichts – OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.05.2020, Az. 9 W 10/20 (Vorinstanz: LG Konstanz, Beschl. v. 05.02.2020, Az. 5 O 345/17

Im Gebrauchtwagenhandel kann es schon mal zu kreativen ‘?berraschungen’ mit arglistigen Tricks kommen. Autoh?ndler m?ssten den Kunden eigentlich haften und versuchen dann die Haftung ausbremsen, weil sie vorgeben, als sie w?ren Privatleute. Ungef?hr so wie ein Wolf in einer Herde voller Schafe sich tarnt. Ich bin doch nur privat hier und f?hre nichts im Schilde. Deshalb wird gerne “im Kundenauftrag” verkauft. Da ist der H?ndler nur Vermittler und muss das Auto selbst nicht zur?cknehmen, wenn es M?ngel hat. Die Gerichte sind aber nicht alle blind und taub, sondern darauf trainiert, ?ble Tricks zu erkennen.

Wenn ein Gebrauchtwagen von einem Privaten ?ber ein Agenturgesch?ft (Verkauf im Kundenauftrag) vermittelt wird und M?ngel aufweist, haftet letztlich der Verk?ufer und der Autoh?ndler. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzt hierbei auf ein rechtliches Gegengift, um den K?ufer zu sch?tzen. Es verlangt:

Pflicht zur Sichtpr?fung: Ein gewerblicher Autoh?ndler muss vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zumindest eine Sichtpr?fung durchf?hren, die auch eine Inspektion der Unterseite des Fahrzeugs beinhaltet. Dies ist notwendig, um m?gliche Unfallspuren zu erkennen.

Arglistiges Verhalten bei Unterlassung: Verschweigt der H?ndler das Unterbleiben einer Sichtpr?fung und w?re ein unzureichend reparierter Unfallschaden durch eine solche Pr?fung sofort erkennbar gewesen, so ist dies als arglistiges Verhalten zu bewerten.
Anforderungen auch bei Agenturgesch?ft: Diese Anforderungen gelten auch, wenn der H?ndler im Rahmen eines Agenturgesch?fts handelt, also das Fahrzeug im Namen eines privaten Verk?ufers ver?u?ert. In diesem Fall kann der H?ndler gem?? ? 311 Abs. 3 BGB haftbar gemacht werden. Der H?ndler haftet also neben dem Verk?ufer.
Haftung der privaten Verk?uferin: Nutzt eine private Verk?uferin die Dienste eines professionellen Autoh?ndlers, haftet sie gem?? ? 278 BGB f?r dessen Verschulden. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie f?r den gewerblichen H?ndler. Haftet also auch.
Was war passiert? Oldtimer gekauft, Wagen war Unfallwagen

Jemand kaufte im Schwabenl?ndle einen Oldtimer. Die Verk?uferin hatte das Auto ?ber einen H?ndler verkauft, der im “Kundenauftrag vermittelte” und so die Haftung ausschlie?en wollte f?r M?ngel. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass der Oldtimer einen schlecht reparierten Unfallschaden hatte. Die Reparaturkosten wurden auf 11.875,90 Euro und die verbleibende Wertminderung auf 4.000,00 Euro gesch?tzt. Die K?uferin bekam das Geld. Diese M?ngel w?ren bei einer einfachen Sichtpr?fung durch einen Fachmann sofort erkennbar gewesen.

Gr?nde des OLG Karlsruhe verbietet den Trick: Augen zu

Arglist des H?ndlers: Das OLG stellte fest, dass die Verk?uferin das Autohaus so eingeschaltet hat, dass die Verk?uferin und das Autohaus dem Opfer haften. Die Sichtpr?fung des Fahrzeugs durch das Autohaus h?tte erfolgen m?ssen, und das Unterlassen dieser Pr?fung sowie das Verschweigen gegen?ber dem K?ufer wurden als arglistiges Verhalten bewertet.

Fazit: Der Trick “Verkauf im Kundenauftrag” ist damit gescheitert

Das Urteil des OLG Karlsruhe stellt klar, dass gewerbliche Kraftfahrzeugh?ndler eine Pflicht zur Sichtpr?fung haben und das Unterlassen sowie das Verschweigen dieser Pr?fung als arglistig bewertet werden kann. Diese Pflichten gelten auch im Rahmen von Agenturgesch?ften, und private Verk?ufer haften f?r das Verschulden des von ihnen eingeschalteten professionellen H?ndlers.

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