Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Durch ? 1 des “Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes” (StaRUG) sind GmbH Gesch?ftsf?hrer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unter-nehmensrisiken durch ein Fr?herkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und ent-sprechende Gegenma?nahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Fr?herken-nungspflicht drohen bei einer sp?teren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadenser-satzanspr?che und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch die versp?tete Krisen-erkennung ein Schaden entsteht, der bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar
gewesen w?re.

Es ist daher zu empfehlen, in jedem Unternehmen ein Fr?herkennungssystem zu
installieren, dass die laufende ?berwachung der Gesch?ftsentwicklung erm?glicht und mit dem Sie bestandsgef?hrdende Entwicklungen rechtzeitig erkennen. Auf die-se Weise dokumentieren die Gesch?ftsf?hrer und Inhaber nachvollziehbar, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Gesch?ftsf?hrer ordnungsgem?? erf?llt haben und minimieren zugleich Ihr pers?nliches Haftungsrisiko.

Ein Fr?herkennungssystem sollte mindestens folgende Bestandteile haben:

1. Erfassung und Bewertung m?glicher Risiken
2. Ma?nahmen zur Bew?ltigung von Risiken
3. Unternehmensplanung zur ?berwachung der Gesch?ftsentwicklung

Bei Bedarf unterst?tzen wir Sie gerne beim Aufbau eines individuellen
Fr?herkennungssystems. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gespr?ch.

Ihre FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH

Keywords:Betriebspr?fung, Coronakrise, Insolvenz, Risiken, StaRUG, Unternehmenskrise |

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