Haus & Grund Hessen begrüßt Ankündigung von Bundesfinanzminister Lindner zur Fristverlängerung bei der Grundsteuer

Haus & Grund Hessen begrüßt Ankündigung von Bundesfinanzminister Lindner zur Fristverlängerung bei der Grundsteuer
Forderung an den hessischen Finanzminister Boddenberg zur Unterst?tzung einer Fristverl?ngerung um 6 Monate

Heute teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner mit, dass er noch in dieser Woche den Austausch mit den L?ndern suchen w?rde, um diesen eine Fristverl?ngerung f?r einen ?berschaubaren Zeitraum bei der Abgabe der Erkl?rung zur Grundsteuer vorschlagen. Die Frist zur Abgabe endet aktuell am 31. Oktober dieses Jahres. Bislang haben in Hessen erst rd. 25 % der Eigent?mer die Grundsteuererkl?rung eingereicht.

“Wir begr??en den ?berf?lligen Vorsto? des Bundesfinanzministers zur Fristverl?ngerung und fordern den hessischen Finanzminister Boddenberg auf, sich f?r eine Fristverl?ngerung einzusetzen. Ohnehin war die Frist von 4 Monaten, welche auch noch ?ber den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, habe die Situation zus?tzlich erschwert. Es ist mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp dreiviertel und damit mehr als 2 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigent?mer in den kommenden drei Wochen eine Erkl?rung abgeben w?rden. Angesichts dessen ist eine Fristverl?ngerung um 6 Monate bis April 2023 vern?nftig. Dann bliebe der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen.”

Hintergrund der Pflicht zur Erkl?rung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgem?? ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.

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