Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei gesetzeskonformer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei gesetzeskonformer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ver?ffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Besch?ftigten m?ssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen besch?ftigen, haben hierf?r l?nger Zeit, n?mlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des HinSchG stellt Unternehmen und Beh?rden vor einige H?rden. Es sind Meldekan?le einzurichten und eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten. Datenschutzrechtliche Anforderungen und erforderliche Fachkenntnis des Meldestellenbeauftragten kommen hinzu. Der Gesetzgeber hat es daher erm?glicht, dass auch Dritte hiermit beauftragt werden d?rfen.

Das Hamburger StartUp Intelli Revolution hat sich auf den Bereich Compliance spezialisiert und unterst?tzt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes. Das intelligente Hinweisgebersystem ist kurzfristig zu implementieren und wird durch Ombudspersonen mit juristischem Background 24/7 betreut. Verschiedene Kommunikationskan?le sichern eine st?ndige Erreichbarkeit und erm?glichen auch anonyme Hinweise. Zudem sind pers?nliche Treffen oder Videokonferenzen mit dem Meldestellenbeauftragten m?glich.

Jeder Hinweis wird von den Ombudspersonen auf Plausibilit?t gepr?ft und der Sachverhalt aufbereitet. Das betreute Unternehmen erh?lt einen vertraulichen Bericht mit Handlungsempfehlung, der Hinweisgeber neben der fristgerechten Eingangsbest?tigung eine Mitteilung zu den vom Unternehmen ergriffenen Folgema?nahmen.

F?r die Unternehmen bietet die Einrichtung einer internen Hinweisgebe Meldestelle neben der Erf?llung der gesetzlichen Anforderungen und dem Vermeiden von Bu?geld verschiedene Vorteile: M?gliche Missst?nde lassen sich (unternehmensintern) aufdecken, die ansonsten unentdeckt bleiben w?rden. Dies st?rkt das Vertrauen der Besch?ftigten in das Unternehmen und Schwachstellen lassen sich beseitigen. Hinweisgeber werden darin best?rkt, zun?chst die interne Hinweisgebermeldestelle des Unternehmens zu nutzen und sich nicht direkt an die externen Meldestellen der Beh?rden zu wenden.

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