Ihre Immobilie im Scheidungsfall

Ihre Immobilie im Scheidungsfall

Warum es am besten ist, wenn beide Partner gemeinsame Entscheidungen treffen und welche M?glichkeiten der Immobiliennutzung es gibt.

Wird eine Ehe geschieden, muss dar?ber entschieden werden, wie die gemeinsame Immobilie k?nftig genutzt wird. Warum es am besten ist, wenn beide Partner gemeinsame Entscheidungen treffen und welche M?glichkeiten der Immobiliennutzung es gibt.

In Deutschland werden jedes Jahr 160.000 Ehen geschieden, wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Oft besitzen Ehepaare ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Sich bei einer Trennung ?ber den Verbleib zu verst?ndigen ist schwierig, da das Verh?ltnis zerr?ttet sein kann. Trotz bevorstehender Scheidung sollten die Noch-Ehepartner an einem Strang ziehen. Letztlich geht es bei der Immobiliennutzung um das Wohl der Kinder und darum, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Der h?ufigste Fall ist der Verkauf der Immobilie. Dabei wird der Erl?s unter beiden Expartnern aufgeteilt. “Meistens ist diese L?sung unumg?nglich, weil keiner alleine das laufende Darlehen ?bernehmen kann”, so die Erfahrung von Dirk Metz. Der Gesch?ftsf?hrer der gleichnamigen Maklerfirma in Frankfurt Praunheim k?mmert sich um Scheidungsimmobilien und hat gro?e Erfahrung bei Scheidungsimmobilien. Wichtig ist, dass sich beide Partner vor dem Verkauf von einem Experten beraten und den Immobilienwert sch?tzen l?sst. Schlie?lich dient der Erl?s aus dem Verkauf f?r beide als finanzielle Grundlage eines Neubeginns.

Ist der Hauskredit weitestgehend abbezahlt und haben beide Eigent?mer hohe Einkommen, kann ein Partner die Immobilie alleine ?bernehmen, mit den Kindern wohnen bleiben und den anderen ausbezahlen. In diesem Fall muss die finanzierende Bank zustimmen, weil die Darlehensvertr?ge angepasst werden m?ssen, da eine Person aus dem Vertrag aussteigt.

Das Haus als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder ?bertragen
Es gibt die M?glichkeit, die Immobilie trotz Scheidung in der Familie zu halten, indem sie an die Kinder ?bertragen wird – mittels Vorerbschaft oder Schenkung. So k?nnte beispielsweise die Mutter mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr ?ber das Haus verf?gen. Diese Alternative bietet sich eher bei Paaren an, die nur ein Kind haben. Bei Geschwistern k?nnte es sp?ter zu Streitigkeiten kommen. “Ferner k?nnen sich die beiden Eigent?mer darauf verst?ndigen, die Immobilie zu behalten und zu vermieten”, so Dirk Metz. Die Mieteinnahmen werden aufgeteilt. Dabei m?ssen sich beide bewusst sein, dass sie mit einer Stimme gegen?ber ihren Mietern auftreten und ?ber Mieterauswahl, Instandsetzungsarbeiten etc. gemeinsam entscheiden m?ssen. Denkbar ist zudem, dass die Immobilie im gemeinsamen Besitz bleibt. Einer von beiden k?nnte darin wohnen bleiben (eventuell gemeinsam mit den Kindern) und an den Expartner Miete zahlen.

Real-Teilung: Aus einem Haus zwei separate Wohnungen machen
“Seltener ist der Fall realisierbar, dass beide Partner das Haus behalten, in zwei Wohnungen aufteilen und einziehen”, berichtet Immobilienberater Dirk Metz. Beide Wohnbereiche m?ssen ?ber eigene Eing?nge verf?gen und in sich abgeschlossen sein. Diese so genannte Real-Teilung muss durch eine notarielle Teilungserkl?rung im Grundbuch besiegelt und vorher ein Architekt einbezogen werden, der die n?tigen baulichen Ver?nderungen vornimmt und neue Grundrisspl?ne zeichnet.

“K?nnen sich beide nicht einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Hierbei besteht das Risiko, dass ein geringerer Erl?s erzielt wird als bei einem regul?ren Verkauf. Einer der beiden Partner muss hierf?r beim zust?ndigen Amtsgericht die Versteigerung der Immobilie beantragen”, erl?utert Rechtsanwalt Andre Wrede, der auf Immobilien- und Scheidungsrecht spezialisiert ist.

Au?er diesen genannten Ratschl?gen sind bei einer Scheidungsimmobilie zudem steuerliche Aspekte zu bedenken: Je nach Art der ?bertragung fallen Grunderwerbsteuern an, die je nach Bundesland variieren k?nnen, aber im Schnitt bei f?nf Prozent des Immobilienkaufpreises liegen. Daher sollten bei dieser wichtigen Entscheidung zur weiteren Verwertung des Immobilienverm?gens Experten wie Steuerberater und Makler hinzugezogen werden.

Sie haben Fragen oder ben?tigen Unterst?tzung bei der weiteren Nutzung einer Immobilie im Scheidungsfall? Dann wenden Sie sich an Metz Immobilien, Telefon: 069-7807480 E-Mail: info@metz-immobilien.net. Auf www.metz-immobilien.net. finden Sie zudem den kostenlosen Ratgeber “Immobilie in der Scheidung” oder direkt unter www.metz-immobilien.net/ratgeber/scheidung .

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