Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

R+V-Infocenter: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgen

Wiesbaden, 11. Februar 2022. Sind Besch?ftigte l?nger als sechs Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu m?ssen sie die Arbeitsunf?higkeit l?ckenlos nachweisen k?nnen. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbu?en, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Jeder dritte Deutsche hat gro?e Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie “Die ?ngste der Deutschen”. Finanziell sind Arbeitnehmer auch bei langwierigen Krankheiten abgesichert. “Wer krank ist, bekommt sein Gehalt erst einmal wie gewohnt weiter. Die Zahlung des Arbeitgebers ist allerdings auf h?chstens sechs Wochen begrenzt”, erkl?rt Linda Christ von der R+V Betriebskrankenkasse. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Ausnahmen gibt es nicht
Daf?r gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. “Die wichtigste: Die Erkrankung muss f?r jeden Arbeitstag nachgewiesen sein – und zwar ohne Unterbrechung”, sagt R+V BKK-Expertin Christ. Wer also bis Mittwoch krankgeschrieben ist, braucht ab Donnerstag eine neue Bescheinigung und sollte sp?testens auch dann zum Arzt gehen. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, reicht es, wenn sich der Erkrankte am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung holt. Diese kann der behandelnde Arzt grunds?tzlich auch schon im Voraus ausstellen. “Patienten sollten besser nicht bis zum letzten Tag warten, wenn die weitere Krankschreibung absehbar ist”, r?t Christ. Denn wenn der Erkrankte seine Arbeitsunf?higkeit nicht l?ckenlos dokumentiert, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern.

Wichtig: Ausnahmen f?r die Nachweispflicht gibt es nicht. “Wenn etwa die Arztpraxis Urlaub hat, gilt dies nicht als Entschuldigung”, erkl?rt Christ. “Der Erkrankte muss dann einen Vertretungsarzt aufsuchen.”

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Krankenkassen k?nnen wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld zahlen.
– Dauert eine Erkrankung l?nger als drei Tage, brauchen der Arbeitgeber und die Krankenkasse eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung des Arztes. Je nach Arbeits- und Tarifvertrag kann es hier jedoch Abweichungen geben.
– Die Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung sollte nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung innerhalb von sieben Tagen an die Krankenkasse geschickt werden. Sonst kann es Probleme mit dem Anspruch auf Krankengeld geben.

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