Mehr Geld für Weihnachten mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Mehr Geld für Weihnachten mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Gerade zum Jahresende hin freuen sich Besch?ftigte ?ber mehr Geld. Da werden die Versicherungspr?mien f?r 2024 f?llig und die Weihnachtsgeschenke f?r die Lieben stehen an. Aufgrund der inflationsbedingt gestiegenen Preise muss dieses Jahr besonders tief in die Tasche gegriffen werden. Da sind jegliche Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber willkommen. Neben dem klassischen Weihnachtsgeld bietet die Inflationsausgleichspr?mie laut Lohnsteuerhilfe Bayern gro?e Chancen. Sie ist im Vergleich zum Weihnachtsgeld steuerfrei und kommt in voller H?he auf dem Konto der Angestellten an. Bei Minijobbern wird sie zudem nicht auf das Jahresgehalt angerechnet.

Weihnachtsgeld versus Inflationsausgleichspr?mie

Bei beiden handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung, deren H?he variieren kann. Nur gut die H?lfte der Angestellten erh?lt laut der Hans-B?ckler-Stiftung hierzulande ein Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt. Im Durchschnitt liegt es bei rund 2.809 Euro brutto. Es gibt f?r viele Unternehmen also noch Spielraum. ?hnlich verh?lt es sich mit der Inflationsausgleichspr?mie. Zahlreiche Firmen haben bisher Teilbetr?ge gew?hrt und den maximalen Betrag von 3.000 Euro bis Ende 2024 pro Mitarbeitenden noch nicht ausgesch?pft. Haben die Besch?ftigten z.B. bisher eine Pr?mie in H?he von 1.500 Euro erhalten, k?nnten weitere 1.500 Euro als zus?tzliches Weihnachtsbudget noch ausbezahlt werden.

W?hrend vorbehaltlose Zahlungen des klassischen Weihnachtsgeldes nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zur Verpflichtung werden, gehen Arbeitgeber mit der Inflationsausgleichspr?mie keinerlei Risiko ein. Der Gesetzgeber schreibt nur vor, dass sie zus?tzlich zum regul?ren Arbeitslohn gezahlt und in der Lohnabrechnung als solche gekennzeichnet werden muss. Zudem ist sie beliebt, weil Arbeitnehmende das Geld brutto wie netto erhalten, da sie komplett von Steuern und Sozialabgaben befreit ist. Auch die Arbeitgeber sparen ihren Anteil an den Sozialversicherungen ein und haben einen wesentlich geringeren finanziellen Aufwand. Eine Win-Win-Situation f?r beide Seiten.

Das Weihnachtsgeld hingegen ist voll lohnsteuerpflichtig, wie folgendes Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern verdeutlicht: Betr?gt das regul?re Monatsgehalt eines kinderlosen, gesetzlich versicherten Mitarbeitenden in Steuerklasse 1 brutto 3.000 Euro, werden davon jeden Monat 337 Euro an Lohnsteuer abgezogen. Zus?tzlich werden 631 Euro an Sozialabgaben einbehalten. Der Arbeitgeber muss ebenfalls 614 Euro an Sozialabgaben leisten. Erh?lt der Besch?ftigte nun ein Weihnachtsgeld in H?he von 3.000 Euro zus?tzlich, also 6.000 Euro brutto im November, ergibt sich folgende Steuerbelastung: Vom zus?tzlichen Weihnachtsgeld werden weitere 722 Euro an Lohnsteuer und 631 Euro an Sozialabgaben f?llig. Von den gro?z?gigen 3.000 Euro Weihnachtsgeld kommen beim Arbeitnehmenden nur 1.646 Euro an. Dabei wurde nicht einmal die Kirchensteuer ber?cksichtigt. Die derzeitige Inflationsausgleichspr?mie ist durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit dem Weihnachtsgeld somit klar ?berlegen und sehr attraktiv.

Minijobber als gro?e Gewinner

Geringf?gig Besch?ftigte k?nnen ebenfalls Weihnachtsgeld erhalten. In der Praxis werden sie allerdings oft ?bergangen. Au?erdem ist der sozialversicherungsrechtliche Aspekt zu ber?cksichtigen. Denn das Weihnachtsgeld wird auf das Jahresentgelt angerechnet und kann im ung?nstigsten Fall ungewollt einen Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob umwandeln, der zu Steuernachzahlungen f?hren w?rde. Die Inflationsausgleichspr?mie wird zwar zus?tzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber dem Jahresentgelt in Bezug auf die Verdienstgrenze bei geringf?gig Besch?ftigten nicht hinzugerechnet. Das bedeutet, dass sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverh?ltnis hat. Bei mehreren Minijobs k?nnen aus jedem Besch?ftigungsverh?ltnis die vollen 3.000 Euro Pr?mie unabh?ngig voneinander eingesackt werden. Fr?hliche Weihnachten.

www.lohi.de/steuertipps

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