Mehreinnahmen aus Share Deals an hessische Immobilienkäufer weitergeben – Grunderwerbsteuer senken

Mehreinnahmen aus Share Deals an hessische Immobilienkäufer weitergeben – Grunderwerbsteuer senken

Haus & Grund Hessen erinnert Landesregierung an Koalitionsvereinbarung

Frankfurt/Wiesbaden, 20. Mai 2021 – Rund eine Milliarde Euro j?hrlich entgehen dem deutschen Staat durch “Share Deals”. Diese Praxis, mit der Gro?-Investoren die Grunderwerbsteuer umgehen k?nnen, wird ab 1. Juli gesetzlich eingeschr?nkt. Haus & Grund Hessen fordert, die erwarteten Steuermehreinnahmen ?ber eine Senkung der Grunderwerbsteuer an Immobilienk?ufer in Hessen weiterzugeben, und erinnert die Landesregierung an ihren Koalitionsvertrag.

“Wenn es die Landesregierung mit der Begrenzung von Bau- und Wohnkosten ernst meint, muss sie bei der Grunderwerbsteuer anfangen”, sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen. Er erwartet sehr bald eine Einsch?tzung, wie hoch die hessischen Steuermehreinnahmen durch die beschlossene Einschr?nkung der Share Deals sein werden. “Diese m?ssen jetzt 1:1 f?r eine Senkung der Grunderwerbsteuer verwendet werden”, fordert Streim die Entlastung privater Erwerber und zitiert aus den Koalitionsvereinbarungen der schwarz-gr?nen Landesregierung: “Ergibt sich aus den geplanten gesetzlichen ?nderungen bei der Bek?mpfung von Share Deals (zur Vermeidung von Grunderwerbsteuerzahlungen) eine gesicherte Mehreinnahme, entsteht finanzieller Spielraum, beispielsweise zur Senkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer”, hei?t es darin.

Steueraufkommen in Hessen seit 2012 verdreifacht

“Aktuell geh?rt das Land selbst zu den Preistreibern bei Bauen und Wohnen”, so Streim weiter. Betrug 2013 der hessische Grunderwerbsteuersatz noch 3,5 Prozent, sei er dann in schneller Folge auf f?nf und anschlie?end sechs Prozent erh?ht worden. Hinzu komme das Besteller-Prinzip, nach dem Verk?ufer die Maklercourtage tragen m?ssen, die dann h?ufig auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird, so die Erfahrung von Haus & Grund Hessen. Ein h?herer Gesamtpreis bedeutet f?r den K?ufer auch eine h?here Grunderwerbsteuer – und f?r das Land h?here Einnahmen.

Dadurch und durch vermehrte Immobilienverk?ufe hat sich das Grunderwerbsteueraufkommen in Hessen seit 2012 verdreifacht – von 563 Millionen Euro auf mehr als 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2020, bezieht Streim sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. “Schon diese exorbitanten Mehreinnahmen alleine sollten eine Senkung des Steuersatzes m?glich machen”, schlie?t er.

Zum Hintergrund:
Share Deals sind ein seit Langem umstrittener Weg von Investoren, beim gewerblichen Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Der K?ufer erwirbt dabei nicht die Immobilie selbst, sondern Anteile an einer Gesellschaft, in die sie eingebracht wurde. Nach der bisherigen Regelung wurde keine Grunderwerbsteuer f?llig, solange innerhalb von f?nf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile ?bertragen wurden. Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen gesetzlichen ?nderung entsteht ab 1. Juli 2021 die Steuerpflicht bereits ab einem Anteilserwerb von 90 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Experten, unter anderem das hessische Finanzministerium, gehen davon aus, dass durch Share Deals in ihrer bisherigen Form dem deutschen Staat rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen pro Jahr entgehen.

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