Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil I

Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil I

Essen – Die Verdienstgrenze f?r Minijobs wurde im Zuge der Erh?hung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto pro Stunde angepasst. “War die Grenze vorher im Gesetz auf 450 Euro festgelegt, so gibt es nun einen Automatismus. Ma?geblich f?r die H?he der Grenze ist der Verdienst von zehn Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn, was 520 Euro ergibt”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, und warnt: “Die Obergrenze ist wichtig. Wer sie ?berschreitet, arbeitet nicht mehr in einem Minijob und verliert dessen Vorteile, wie die Befreiung von der Lohnsteuer sowie der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht.”

Mit der Erh?hung der Minijob-Grenze ?ndert sich einiges f?r Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Minijobbern.

Was also m?ssen Arbeitgeber beachten und wie viele Stunden d?rfen Minijobber nun pro Monat arbeiten?

“Wenn Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde zahlen, d?rfen Sie Minijobber und Minijobberinnen maximal 43,33 Stunden im Monat besch?ftigen. Zahlen Sie einen h?heren Stundenlohn, reduziert sich die maximale Arbeitszeit Ihrer Minijobber entsprechend”, antwortet Steuerberater Roland Franz.

In welchen F?llen d?rfen Minijobber die Minijob-Verdienstgrenze ?berschreiten?

Solange man nicht ?ber der Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro liegt, k?nnen Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Verdienstes auch mehr als 520 Euro verdienen. Im Durchschnitt d?rfen sie aber monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen, denn nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor.

“Ihre Minijobberinnen und Minijobber d?rfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Verdienstgrenze ?berschreiten – auch, wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro ?berschreiten. Das darf allerdings nur ungeplant, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung, passieren”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz und weist darauf hin, dass es ab Oktober au?erdem neu ist, dass der Verdienst in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro – nicht ?berschreiten darf.

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