Neues EDL-G: ECG hat Entscheidungshilfe für Energieaudits entwickelt

Kehl, 26.11.2019 – Die Bundesregierung hat das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet, die überarbeitete Fassung ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind die Veränderungen für Energieaudits, die bis zum 5. Dezember 2019 durchzuführen sind, rechtskräftig und für alle betroffenen Unternehmen verbindlich.

Zum Kern des Gesetzes:
Das Gesetz legt Fristen für die Erfüllung der Auditpflicht fest. Dabei nimmt es zwei Veränderungen vor:
1. Unternehmen, die nicht als KMU gelten und über alle Energieträger hinweg pro Kalenderjahr weniger als 500.000 kWh verbrauchen, müssen künftig keine Energieaudits mehr durchführen.
2. Trotzdem gilt für sie neuerdings die Meldepflicht: Ab jetzt müssen alle auditpflichtigen Unternehmen (d.h. nicht-KMU) unabhängig von ihrem Verbrauch eine Meldung zum Audit auf dem BAFA-Portal (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vornehmen.

Die betroffenen Unternehmen stehen jetzt vor der Aufgabe zu erfassen,
– ob sie ein Audit durchführen müssen und
– bis zu welchem Termin dieses Audit durchgeführt sein muss.

Um den Firmen schnell Transparenz zu diesen Fragen zu ermöglichen, hat der unabhängige Energieberater Energie Consulting GmbH, Kehl, ein Energieaudit-Tool entwickelt, mit dem sich diese Fragen schnell beantworten lassen: Das beigefügte Flussdiagramm führt den Leser mit klar strukturierten Fragen und mit geringem Zeitaufwand zu den Ergebnissen.

Die ECG steht selbstverständlich allen betroffenen Firmen auch zu weiterführenden Fragen zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum EDL-G finden Sie hier: https://www.energie-consulting.com/energiedienstleistungsgesetz/

Keywords:Energieaudit, Meldepflicht, Energiemanagement, Energieeffizienz, ECG, EDL-G

adresse

Powered by WPeMatico