Rechtliches rund um Silvester

Rechtliches rund um Silvester

ARAG Experte Tobias Klingelh?fer ?ber B?ller, Sch?den und genervte Nachbarn

Ob laut oder leise, fr?hlich oder traurig, besinnlich oder allt?glich – auf die ein oder andere Art wird dieses Jahr zu Ende gehen, so viel steht fest. Und w?hrend die einen ein rauschendes Fest veranstalten, bei dem es mit B?llern, Raketen und Co. hoch hergeht, genie?en andere einen ruhigen Jahresausklang. Was nicht immer leicht ist, wenn nebenan die Party steigt oder einem B?ller um die Ohren fliegen. Wie ein friedlicher Jahresabschluss f?r alle gelingt, wei? ARAG Experte Tobias Klingelh?fer.

Darf es Silvester so richtig laut werden?
Tobias Klingelh?fer: Ja, darf es. Denn zum Neuen Jahr hat die Tradition Vorrang vor n?chtlicher Ruhe. Auch l?rmempfindliche Menschen m?ssen an Silvester sowohl den Krach von Feuerwerksk?rpern als auch von feiernden Nachbarn dulden. Als Faustregel gilt dabei, dass der Trubel bis etwa zwei Uhr nachts dauern darf. Allerdings sind Mieter in Mehrfamilienh?usern auch am Jahresende zur gegenseitigen R?cksichtnahme verpflichtet. Deshalb empfehle ich, die Party zu Hause soweit wie m?glich bei geschlossenen Fenstern ablaufen zu lassen und die G?ste zu bitten, sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten. Es k?nnte auch helfen, die Nachbarn einfach zum Mitfeiern einzuladen.

Was gibt es alles beim Kauf von Feuerwerksk?rpern zu beachten?
Tobias Klingelh?fer: Offiziell kann man Knaller und Co. dieses Jahr nur vom 28. bis 30. Dezember kaufen. Und dabei gibt es einige Vorschriften. Zum Beispiel d?rfen Feuerwerksk?rper der Kategorie 2 nicht an Minderj?hrige verkauft werden. Und sie d?rfen nur innerhalb von Verkaufsr?umen ver?u?ert werden. Ein Verkauf aus einem Kiosk oder in Verkaufspassagen ist verboten. Offiziell zugelassenes Feuerwerk muss ein CE-Pr?fsiegel und die europaweit g?ltige Kennnummer 0589 vom Bundesamt f?r Materialforschung (BAM) tragen. An dieser Stelle m?chte ich betonen, dass alles andere verboten, lebensgef?hrlich und tabu ist.

Au?erdem m?ssen Silvesterb?ller sicher aufbewahrt werden. Vor allem vor Kindern. Anderenfalls k?nnen Eltern f?r die Folgen einer unsachgem??en Knallerei verantwortlich gemacht werden. In einem konkreten Fall erlitt ein elfj?hriges M?dchen durch Silvesterb?ller, die ihr ein 13-J?hriger nachgeworfen hatte, ein Knalltrauma und einen vor?bergehenden Geh?rschaden. Die Mutter des Jungen musste rund 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte und die Knaller nicht gut genug in ihrer Wohnung versteckt hatte.

Was passiert, wenn man sich beim Herumb?llern selbst verletzt?
Tobias Klingelh?fer: Wird jemand von einem B?ller oder einer Rakete getroffen und verletzt oder verletzt sich selbst, tr?gt die Krankenversicherung die Kosten f?r die Heilbehandlung. Wenn Gesch?digte aber bleibende Sch?den davontragen, was bei Feuerwerksk?rpern durchaus nicht selten geschieht, vor allem an der Hand, hilft nur eine private Unfallversicherung weiter. Und wer mit selbst gebastelten oder illegalen B?llern Herumhantiert und damit einen Sach- oder Personenschaden anrichtet, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.

Wer haftet, wenn mein B?ller das Auto des Nachbarn oder dessen E-Bike besch?digt? Oder innen f?r Chaos sorgt?
Tobias Klingelh?fer: Prinzipiell kommt die private Haftpflicht f?r alle Fremdsch?den auf, die nicht mit Absicht oder nicht grob fahrl?ssig angerichtet werden. Aber Vorsicht! Wer mutwillig oder grob fahrl?ssig handelt, beispielsweise, indem man einem Nachbarn einen B?ller in den Briefkasten wirft, bleibt auf den Kosten sitzen. Ist der Verursacher unbekannt, k?nnen Fahrzeughalter unter Umst?nden auf ihre Teilkaskoversicherung zur?ckgreifen. Die erstattet Brand-, Explosions- und Glasbruchsch?den. Und bei Radfahrern, deren Bike an Silvester von Unbekannten besch?digt wurde, leistet in der Regel eine extra Fahrradversicherung. Man kann sich aber viel ?rger ersparen, indem man, falls kein Garage vorhanden ist, sein Fahrzeug in ruhigeren Seitenstra?en oder z. B. unter B?umen abstellt. Die ?ste k?nnen herabfallende Feuerwerksreste bremsen.

Verirrt sich eine drau?en gez?ndete Rakete in Innenr?ume, kann sich der Eigent?mer an seine Wohngeb?udeversicherung wenden. Sie ersetzt Sch?den am Geb?ude – zum Beispiel bei einem Brand – und unter Umst?nden auch fest eingebaute Gegenst?nde, wie T?ren und Fenster. Die Sch?den, die an den M?beln und den Elektroger?ten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner. ?brigens: Kinder unter sieben Jahren k?nnen noch nicht f?r Sch?den, die sie verursacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, m?ssen sie damit rechnen, dass dass die Haftpflichtversicherung nicht leistet.

Wer muss den ganzen Silvesterm?ll vor der Haust?r beseitigen?
Tobias Klingelh?fer: Nicht allein die Stadtreinigung, auch wenn das viele denken. Auch Anwohner und Grundst?ckbesitzer m?ssen zum Besen greifen. Wenn sie das nicht tun, kann das f?r sie teuer werden. Grunds?tzlich gilt das Verursacherprinzip, sprich, wer den Dreck macht, der muss ihn auch wieder wegr?umen. So steht es in fast allen ?rtlichen Stra?enreinigungssatzungen. Da die Verantwortlichen nach der Silvesterknallerei aber kaum ausgemacht werden k?nnen, m?ssen Grundst?cksbesitzer den Silvesterm?ll auf dem B?rgersteig vor ihrer eigenen T?r wegr?umen, wenn das die kommunale Satzung so vorsieht. Auch wenn sie ihn nicht verursacht haben.

Darf man eigentlich noch Himmelslaternen steigen lassen?
Tobias Klingelh?fer: Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo 2020, bei dem ?ber 30 Affen starben, ist das Steigenlassen von Himmelslaternen in Deutschland grunds?tzlich verboten. Nun ist aber seit einer aktuellen Verordnung seit Mitte Dezember auch der Verkauf verboten. Der war bisher n?mlich noch erlaubt. Verbraucher gingen daher oft davon aus, dass sie diese Ballons fliegen lassen d?rfen, weil sie sie legal erworben haben. Diese L?cke in der Rechtslage ist nun geschlossen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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