Sicherheit ist das alles beherrschende Thema für Gold-Käufer!

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Neujahrs Interview 2023 mit Dr. Franz H?lzl, Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG

Im diesj?hrigen Neujahrs Interview mit dem Auvesta-Vorstand Dr. H?lzl erhalten Goldk?ufer und Goldinteressierte wieder umfangreiche und informative Einblicke sowie Ausblicke zu aktuellen Themen. Dr. H?lzl spricht darin unter anderem ?ber die Folgen der Inflation auf die Kaufkraft der B?rger.

Ausf?hrlich spricht er dar?ber, f?r wie gro? er die Gefahr einer Enteignung sowie Besteuerung von Anlagegold durch den deutschen Staat einsch?tzt und warum die auch im vergangenen Jahr wieder h?ufig mit Bestnoten ausgezeichnete Auvesta den Eigentums?bertrag aller eingelagerten Edelmetallen f?r so bedeutsam h?lt.

Im R?ckblick auf das Jahr 2022 ging es bei Kundengespr?chen laut Dr. H?lzl nicht nur um das Edelmetall als Anlageklasse. Die Auvesta-Kunden besch?ftigten vor allem auch Themen wie Altersvorsorge, Kapitalanlage in Zeiten von Krieg und Inflation sowie die hohen Energiekosten. “Und nat?rlich ging es auch darum, was Edelmetalle, speziell Gold, dabei f?r den Anleger bedeuten kann”, so der Auvesta-Vorstand.

Im Jahr 2023 rechnet Dr. H?lzl mit einer niedrigeren durchschnittlichen Inflationsrate als im vergangenen Jahr, die er Mitte des Jahres in etwa bei 6,5 bis 8,5 Prozent sieht. Das Inflationsziel der Europ?ischen Zentralbank (EZB) in H?he von zwei Prozent werde folglich wahrscheinlich weiterhin deutlich ?berschritten werden.

F?r alle Kapitalforderungen bewirke dies somit einen weiteren Verlust der Kaufkraft, da die Ertragszinsen nach wie vor geringer sein werden als die vom Auvesta-Vorstand prognostizierte Inflationsrate. F?r Kapitalanleger entstehe dabei ein doppelter Verm?gensverlust, da Zinsgewinne auch noch versteuert werden m?ssen.

Ein weiteres Thema, dem Dr. H?lzl im Interview auf den Grund geht, sind die Gefahren f?r Gold durch Enteignung und Besteuerung. “Wenn der deutsche Staat auf das Eigentum seiner B?rger zugreifen will, sprich Enteignung von Anlagegold, dann bedarf es gravierender ?nderungen im Gesetz”, sagt der Auvesta-Vorstand.

Dabei verweist er auf die EU-Richtlinie, die Anlagegold definiert und dieses von der Umsatzsteuer ausnimmt sowie auf die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, in denen die Durchf?hrung von Enteignungen festgelegt ist. Gem?? Artikel 14 sind Enteignungen einzig zum Zwecke des Allgemeinwohles zul?ssig und es bedarf einer angemessenen Entsch?digung. Artikel 15 besagt, dass lediglich Grund und Boden, Natursch?tze und Produktionsmittel enteignet werden d?rfen. Und Anlagegold f?llt somit nicht darunter.

Eine Besteuerung der Gewinne durch die Investition in Anlagegold wurde dagegen bereits in anderen EU-Staaten realisiert. Dr. H?lzl erkl?rt: “Das bedeutet, der Staat w?rde beginnen, Gewinne mit Edelmetallen nicht nur w?hrend einer Spekulationsfrist (von derzeit einem Jahr), sondern beispielsweise einer viel l?ngeren Spekulationsfrist zu besteuern. Oder der Staat w?rde Gewinne generell, wie bei Aktienfonds und Wertpapieren, besteuern. (…)”

Da bei einer Besteuerung immer der Verkaufserl?s mit dem Kaufpreis verglichen werde, sieht Dr. H?lzl f?r die Anleger darin eine doppelte Gefahr. Er ist der Meinung, dass es fairer w?re, wenn die Besteuerung nur auf den Kaufkraftgewinn erfolgen w?rde.

Ein weiteres Thema, dass der Auvesta sehr am Herzen liegt, ist die genaue Eigentumszuordnung aller eingelagerten Edelmetalle. So legt Dr. H?lzl im diesj?hrigen Neujahrs-Interview genau dar, dass eine Eigentums?bertragung nur dann juristisch gesichert stattfinde, wenn eine ?bertragene Sache exakt und f?r einen Dritten, der nicht im Vorgang involviert ist, nachvollziehbar dargestellt werde.

“Das hei?t, eine blo?e Zusage auf eine bestimmte Grammanzahl an einem gelagerten Gesamtbestand w?re meiner Ansicht nach kein wirksamer Eigentums?bertrag.”, erkl?rt er.

Es m?sse also ganz genau spezifiziert werden, welche Gramm von welchem Barren welchem Anleger geh?ren, damit es keine Forderung gegen einen Sammelbestand an Edelmetallen ist. Sonst k?nne im Ernstfall eine Eigentumszuordnung m?glicherweise nicht standhalten, was f?r den Anleger im Extremfall sogar einen Verm?gensverlust zur Folge haben k?nnte.

Daher sagt Dr. H?lzl ganz klar:
“In einem Unternehmen, das keine Eigentumszuordnung hat, m?chte ich nicht die Verantwortung als Vorstand tragen m?ssen.”

Des Weiteren ?u?ert sich Dr. Franz H?lzl im Neujahrs-Interview 2023 auch noch zu folgenden Themen:
Die Mittelverwendungs-Kontrolle bei Auvesta, das Drittparteienrisiko im Hochsicherheitslager, ob Gasmangel eine Gefahr f?r die Gold Produktion ist, ein pers?nlicher Ausblick und Wunsch von Dr. H?lzl, u.v.m.

Interessierte Anleger finden das vollst?ndige Interview hier: https://www.auvesta.de/pdf/neujahrs-interview-2023-de.pdf

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