Sind abmontierte Winterreifen versichert?

Vorsicht bei selbst durchgeführten Reifenwechsel in Corona-Zeiten

Sind abmontierte Winterreifen versichert?

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Düsseldorf, 14.04.2021 – Obwohl mancherorts noch recht frische Temperaturen herrschen, heißt es jetzt für die Autofahrer: Umstieg auf Sommerreifen! Leider bedeutet dieser Reifenwechsel für die meisten nicht nur einen lästigen Werkstatttermin, sondern sie stellen sich auch die Frage: Sind die (neuangeschafften) Winterreifen während der Lagerung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert? Immerhin kann ein Satz Winterreifen mehrere hundert bis sogar über eintausend Euro kosten.

“Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungskaufmann zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind”, informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). “Denn nur in bestimmten Fällen sehen Hausratversicherungen den Einschluss von lagerndem Kfz-Zubehör vor.”

Auch die eigene Kfz-Teilkasko sollte man prüfen, ob das Diebstahlrisiko abgedeckt ist. Die meisten Versicherer haben die Lagerung eines Radsatzes standardmäßig eingeschlossen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifen- oder Autohändler einlagern. Trotzdem sollte man sich vorsichtshalber bei ihm erkundigen, ob und in welcher Höhe er für Diebstahl der Reifen haftet.

In Zeiten der Corona-Pandemie und dem Gebot Abstand zu halten vergeben die Kfz-Werkstätten nur einzelne Termine zum Reifenwechsel, mit entsprechend langer Vorlaufzeit. Manch einem Kfz-Besitzer dauert diese Prozedur zu lange und er wechselt daher selbst die Reifen mit dem Wagenheber.

Spauszus und Kollegen weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass dann bei Schäden am Auto, beispielsweise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen auf der sicheren Seite sind, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitzer aus eigener Tasche für alle Schäden aufkommen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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