Sind Online-Weihnachtsfeiern steuerpflichtig?

Sind Online-Weihnachtsfeiern steuerpflichtig?

In diesem Advent fallen viele betriebliche Weihnachtsfeiern aus. Abstandsregeln und Teil-Lockdown vereiteln ein gem?tliches Beisammensein mit Kollegen. Jedoch setzen manche Firmen ersatzweise auf digitale Weihnachtsfeiern ?ber Videokonferenz. Das ist zwar stimmungsm??ig nicht das Gleiche, wie live zu feiern, aber es treffen dieselben gesetzlichen Steuerregeln zu. Erhalten Mitarbeiter im Rahmen einer Firmenfeier Zuwendungen von ihrem Arbeitgeber, sind diese bis zu einem Gesamtwert von 110 Euro steuerfrei. Dar?ber hinaus sind sie steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern der Arbeitgeber keine Pauschalversteuerung vornimmt.

Auch bei Online-Weihnachtsfeiern sind der Kreativit?t keine Grenzen gesetzt. Sehr beliebt sind Pakete an die Mitarbeiter im Homeoffice, die dann mehr oder weniger aufwendige Essenskreationen und Getr?nke sowie weitere Geschenke enthalten. Des Weiteren bieten Eventagenturen den Firmen an, Online-Weihnachtsfeiern f?r deren Mitarbeiter zu organisieren. Da wird dann aus dem Verpflegungspaket zum Beispiel ein virtueller Kochkurs. Auch Online-Konzerte mit bekannten Stars oder Online-Escape-Room-Spiele f?r das Mitarbeiter-Team werden gerne gebucht.

Steuergrenze f?r Betriebsfeiern

Grundvoraussetzung, damit das Finanzamt die Betriebsfeier anerkennt, ist die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter, d.h. dass alle Arbeitnehmer eines Teams, einer Abteilung oder Firma gleicherma?en eingeladen werden. Weiterhin werden nur maximal zwei Firmenveranstaltungen pro Jahr als steuerfrei anerkannt. Wird die Weihnachtsfeier beispielsweise auf 2021 verschoben und in einer anderen Form nachgeholt, dann ist neben der Weihnachtsfeier 2021 kein weiteres Firmenevent mehr steuerfrei m?glich. Wird dennoch ?fter als zweimal vom Betrieb aus gefeiert, werden die Zuwendungen aus den zus?tzlichen Festen voll besteuert.

Im Rahmen der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter. Darin sind Essen, Getr?nke, kostenpflichtige Unterhaltungsprogramme und Geschenke enthalten. Fallen die Zuwendungen gro?z?giger aus, muss alles ?ber dem Freibetrag vom Mitarbeiter als geldwerter Vorteil bei der Lohnabrechnung versteuert werden. Die Kosten f?r den Arbeitsaufwand der Eventagentur sind nicht auf die Mitarbeiter umzulegen und gelten nicht als geldwerter Vorteil. Denn f?r den Mitarbeiter spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Feier selbst organisiert oder die Ausrichtung an eine Eventagentur vergibt. Versteuert werden in diesem Sinne nur direkt dem Mitarbeiter zurechenbare Ausgaben. Dazu wurde erst k?rzlich ein BFH-Urteil ver?ffentlicht.

Anerkennung der Mitarbeiterleistungen

Mit einer Online-Weihnachtsfeier haben Arbeitgeber also eine hervorragende M?glichkeit, ihren Mitarbeitern steuerfrei ein zus?tzliches Geschenk zukommen zu lassen und damit die besonderen Herausforderungen des Jahres 2020 zu honorieren. Ohne Betriebsveranstaltung sind Geschenke n?mlich nur bis zur monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Sch?pft ein Arbeitnehmer die Freigrenze z.B. durch einen monatlichen Tankgutschein bereits aus, sind Weihnachtsgeschenke, die nicht im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung ?bergeben werden, bereits mit einem Wert von ?ber 10 Euro abgabenpflichtig.

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