Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Kl?rung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler W?hrungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter usw.

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Kl?rung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler W?hrungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter etc. Es verdeutlicht zudem, welch wachsende Bedeutung das BMF den Kryptow?hrungen beimisst.

Nach den EU Richtlinien sind unter virtuellen W?hrungen (Token) digital dargestellte Werteinheiten zu verstehen, die von keiner Zentralbank oder ?ffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden, somit nicht den gesetzlichen Status einer W?hrung oder von Geld besitzen, aber von nat?rlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege (?ber einen Schl?ssel) ?bertragen, gespeichert und gehandelt werden k?nnen.
F?r das Empfangen, Halten und Transferieren von Einheiten von virtuellen W?hrungen wird eine Wallet ben?tigt. Wallet bedeutet in der ?bersetzung Geldb?rse, Brieftasche oder Schl?sselbund. Tats?chlich handelt es sich um eine Anwendung zum Erzeugen, Verwalten und Speichern der Token, welche immer in der Blockchain verbleiben.

Welche Handlungen in und um virtuellen W?hrungen wie z.B. Mining (Absch?rfen), Forging (bereitstellen von Einheiten), Lending (verleihen), Fork (Aufspaltung), Airdrop (unentgeltliche Verteilung), l?sen ertragssteuerrechtliche Konsequenzen aus?

Zun?chst bleibt festzuhalten, dass die einzelnen Einheiten virtueller W?hrungen und sonstigen Token Wirtschaftsg?ter sind. Sie er?ffnen die M?glichkeit, einen Verm?genswerten Vorteil zu erwerben. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seiner Mitteilung vom 10.Mai 2022 zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen W?hrungen und von sonstigen Token zwischen Security Token (Wertpapier, vergleichbar einer IPO), Equity Token haben den Charakter von Unternehmensanteilen, Asset Token (reale G?ter wie Edelmetallen, Kapitalanlagen oder Immobilien), Payment Token, auch Currency Token (W?hrungstoken), und Utility Token (Versprechen, digitaler Gutschein). Auch wird bei der steuerlichen Behandlung zwischen Betriebsverm?gen oder Privatverm?gen unterschieden.

Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging)

Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging oder Minting), stellen im Sinne des ? 15 EStG eine gewerbliche T?tigkeit dar, deren Eink?nfte dement-sprechend zu versteuern sind. Die Beweislast, dass es sich nicht um eine gewerbliche T?tigkeit handelt obliegt dem Miner.
Ohne einen gewerblichen Hintergrund fallen die Einnahmen unter ? 22 Nr.3 EStG, ebenso wie Erl?se aus dem tempor?ren Verzicht von Token (Staking).

Eink?nfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen W?hrung und sonstigen Token f?r Lending im Betriebsverm?gen

Laut Schreiben des BMF stellen Ertr?ge aus der ?berlassung von dem Betriebsverm?gen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen W?hrung und sonstigen Token Betriebseinnahmen dar. Bei einer Ver?u?erung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Eink?nfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen W?hrung und sonstigen Token f?r Lending im Privatverm?gen

Eink?nfte aus dem Lending sind gem?? ? 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Die Erzielung von Eink?nften mit der Nutzungs?berlassung auf Zeit erfolgt aufgrund einer Leistung der Steuerpflichtigen. F?r die Nutzungs?berlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen W?hrung und sonstige Token z?hlen zu den Eink?nften und sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung zu bewerten

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen W?hrung im Betriebsverm?gen

Geh?ren die Einheiten einer virtuellen W?hrung bereits zum Betriebsverm?gen und entstehen aufgrund einer Hard Fork Einheiten einer neuen virtuellen W?hrung, die ebenfalls Betriebsverm?gen sind, stellen die Einheiten der verschiedenen virtuellen W?hrungen unterschiedliche Wirtschaftsg?ter dar.
Steuerpflichtige erhalten mit Einheiten einer virtuellen W?hrung stets die M?glichkeit, im Zuge einer Hard Fork der zugrundeliegenden Blockchain zus?tzliche Einheiten einer neuen virtuellen W?hrung zu erhalten. Im Falle einer Anschaffung von Einheiten einer virtuellen W?hrung liegt folglich immer auch ein Anschaffungsvorgang hinsichtlich der durch eine sp?tere Hard Fork neu entstandenen Einheiten einer virtuellen W?hrung vor.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen W?hrung im Privatverm?gen

Eine Hard Fork f?hrt nicht zu Eink?nften aus ? 22 Nummer 3 EStG. Werden die aufgrund einer Fork entstandenen Einheiten einer neuen virtuellen W?hrung jedoch ver?u?ert, ist der dabei erzielte Gewinn als Eink?nfte aus privaten Ver?u?erungsgesch?ften nach ? 22 Nummer 2 in Verbindung mit ? 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu versteuern, sofern der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Ver?u?erung nicht mehr als ein Jahr betr?gt.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Betriebsverm?gen

Soweit der Erhalt von Einheiten einer virtuellen W?hrung oder sonstigen Token betrieblich veranlasst wurde, sind es Betriebseinnahmen. Die Einheiten einer virtuellen W?hrung oder sonstigen Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten Bei einer Ver?u?erung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Privatverm?gen

Es handelt sich um sonstige Eink?nfte aus Leistungen gem?? ? 22 Nummer 3 EStG. Trotz des Marketingcharakters der Airdrops ist das der Fall, wenn von den Interessenten eine Leistung zu erbringen ist, insbesondere also bei aktivem Tun wie der Nennung des Airdrops, der Projektinitiatorin oder des Projektinitiators in Beitr?gen in sozialen Medien, eigene Bilder, Fotos oder Videos auf einer Plattform hochladen und hierf?r Einheiten ei-ner virtuellen W?hrung oder sonstige Token erhalten.

Alleine die steuerlichen Aspekte zeigen die Komplexit?t von Kryptow?hrungen auf. Wer sich mit dem Handel, Mining von Token besch?ftigt, sollte in jedem Fall den Rat eines Experten hinzuziehen.

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