Studenten mit selbstständiger Nebentätigkeit: Finanzamt nicht vergessen!

Onlineportal SteuerHelden.de von Wolters Kluwer

Mannheim, 2. April 2019. Studenten, die neben ihrem Bachelor- oder Masterstudium eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sollten daran denken, das Finanzamt darüber zu informieren. Die Experten des Onlineportals SteuerHelden, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, erklären, wie Studierende mit einer selbstständigen Nebentätigkeit Ärger mit dem Fiskus vermeiden und Steuern sparen.

Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit?
Abhängig von der Art der Tätigkeit erfährt das Finanzamt auf unterschiedlichen Wegen von der Selbstständigkeit: Wird ein Gewerbe angemeldet, schickt die zuständige Stelle automatisch eine Ausfertigung der Gewerbeanmeldung an das zuständige Finanzamt. In diesem Fall braucht der selbstständige Student nichts weiter zu unternehmen. Wer sein Gewerbe nicht anmeldet, riskiert, dass diese Unterlassung mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Werden zudem keine Steuern gezahlt, droht ein Steuerstrafverfahren.
Bei Freiberuflern – das betrifft beispielsweise journalistische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten – erfolgt dagegen keine Gewerbeanmeldung. Sie müssen von sich aus das Finanzamt schriftlich oder telefonisch über die Existenzgründung informieren. Vergessen sie die Anmeldung, geben aber trotzdem eine Steuererklärung ab, reagieren die meisten Finanzämter kulant.

Sonderregelung für Kleinunternehmer
Eine wichtige Sonderregelung gilt für Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 60.000 Euro betragen wird. Diese Kleinunternehmer profitieren von Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Sie müssen nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, aber keine Voranmeldung. Dafür dürfen sie jedoch in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Steuererklärung für Studenten immer sinnvoll
Unabhängig davon, ob Studenten parallel zum Studium einem Nebenjob nachgehen, selbstständig oder berufstätig sind, sollten sie immer eine Steuererklärung abgeben. Selbst wenn gar keine Einnahmen erzielt werden, raten die SteuerHelden-Experten zur Abgabe einer Steuererklärung zur Verlustfeststellung, um die Möglichkeit zu haben, die Kosten im Zusammenhang mit dem Studium als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten später geltend machen zu können.
So sparen Studenten bei der Steuererklärung
Besonders einfach und mit höchstmöglicher Rückerstattung erledigen Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger ihre Steuererklärung mit der SteuerSparErklärung 2019. Unter SteuerHelden.de können sie die aktuelle Fassung der vielfach ausgezeichneten Steuersoftware kostenlos downloaden und nutzen, wenn sie nicht älter als 28 Jahre sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen. Der Informations- und Lösungsanbieter Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland bietet mit der Gratis-Software für Windows und macOS eine bewährte Alternative zu kostenpflichtigen Onlineportalen und Apps, die versprechen, jungen Steuerzahlern beim Sparen zu helfen. Das Onlineportal bietet zudem einen einfachen und schnellen Einstieg in die Steuererklärungs-Welt und hilft mit vielen verständlich geschriebenen Tipps, Steuern zu sparen.

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