Den Behindertenpauschbetrag nicht verschenken (Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com) Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, Migräne – viele leiden heutzutage unter Volkskrankheiten. Wer unter körperlichen