Das Arbeitsgericht Braunschweig begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Manipulation der Wahl nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Beschluss vom 13.07.2022 erklärte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl 2022 im
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Das Arbeitsgericht Braunschweig begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Manipulation der Wahl nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Beschluss vom 13.07.2022 erklärte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl 2022 im