Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht 1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. …Vor der
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“Es war doch keine Vergewaltigung”- Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Windirsch, Britschgi & Wilden Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren
Auch bei Tankgutscheinen und Zahlungen für Werbung fallen Sozialabgaben an
Rechtsanwältin Stefani Dach “Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtig.”
Maskenpflicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers – was passiert bei Maskenunverträglichkeit?
Fabian Wilden, Rechtsanwalt, Windirsch, Britschgi & Wilden Anwaltsbüro 1. Der Arbeitgeber kann unmittelbar auf Basis seines Direktionsrechts aus § 106 GewO das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers in seinen
Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates – auch in Düsseldorf!
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1. Eine Unterlassungsverfügung zur Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates auf Unterrichtung, Beratung und Verhandlung über eine geplante Betriebsänderung nach §§ 111 ff BetrVG kommt
Rechenkunst! Arbeits- und Ruhezeiten bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen mehrere parallel laufende Arbeitsverhältnisse vereinbart, so gelten die europarechtlichen Vorgaben zur höchstzulässigen Arbeitszeit und zur Ruhezeit nicht für jedes einzelne
Sonderausgabe: Die neue Home-Office-Regelung
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Am 22.01.2021 wurde aufgrund des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet, die dem Ziel dient, das Risiko einer Infektion mit
Präsenzsitzungen während der Corona – Pandemie
Rechtsanwältin Stefani Dach § 129 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, für die Durchführung von Sitzungen auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen. Er ist hierzu aber nicht verpflichtet; dies