(Bildquelle: XavierLorenzu/stock.adobe.com) Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die in ihrer Gemeindesatzung geregelt ist. Die Höhe variiert zwischen 0 und 18 Prozent, meist bezogen auf die Jahreskaltmiete der Wohnung.
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(Bildquelle: XavierLorenzu/stock.adobe.com) Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die in ihrer Gemeindesatzung geregelt ist. Die Höhe variiert zwischen 0 und 18 Prozent, meist bezogen auf die Jahreskaltmiete der Wohnung.