ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern +++ Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden