(DAV). Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die
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(DAV). Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die