(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten. Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das
Nachrichten aus Deutschland und aller Welt
(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten. Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das