Unfall im Ausland – was ist zu tun?

Unfall im Ausland – was ist zu tun?

Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen L?ndern
Zuhause oder im Ausland reparieren?

Coburg, 08.08.2023

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich kracht, sollte man vorbereitet sein, zudem im Ausland manches anders ist als zuhause.

Die HUK-COBURG r?t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europ?ischen L?ndern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, ?sterreich, Portugal, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bu?geld ausf?llt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen L?ndern m?ssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur f?r den Fahrer oder f?r alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein m?ssen. Mit einem Exemplar f?r jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu k?nnen, m?ssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenf?chern der T?ren.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rum?nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts ?blich – nur gro?e Sach- oder Personensch?den aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Anspr?che belegen kann, hat Anspruch auf Entsch?digung. Deshalb geh?rt der europ?ische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgf?ltig beantwortet, hat eine solide Basis f?r die Schadenregulierung gelegt. Aber nat?rlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europ?ischen Unfallbericht gibt es f?r manche L?nder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europ?ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widerspr?che m?ssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widerspr?chen oder Sprachschwierigkeiten f?llt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschlie?end werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen L?nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt f?r die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Gesch?digten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europ?ischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande ?blichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung m?ssen dar?ber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachsch?den so reguliert, als h?tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

Nat?rlich tr?bt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungekl?rte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.

Das gilt auch, wenn zum Beispiel offene Fragen zu kl?ren sind und der Gesch?digte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verst?ndigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter f?r das ?bersetzen telefonische Unterst?tzung an.
Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt- gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, geh?rt auch sie auf das Mobiltelefon.

Nach der Kontaktaufnahme k?mmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verst?ndigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verz?gert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterst?tzung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus f?r ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto sp?ter ab.

Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der ?blichen Kreditkarten geh?rt ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzanspr?che lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU m?ssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten f?r die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Gesch?digten.

Enth?lt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repr?sentant drei Monate nichts von sich h?ren lassen, kann man sich auch an die Entsch?digungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

Zur Pressemeldung auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/auslandsurlaub.html

Keywords:Unfall,Ausland

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