Urlaubsplanung im Job – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Urlaubsplanung im Job – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Welche Regelungen f?r Arbeitnehmer gelten

Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer neue Urlaubspl?ne – Vorfreude ist ja bekanntlich die sch?nste Freude. Leider gibt es dabei aber oft ?rger mit den Kollegen oder dem Chef. Um b?se ?berraschungen zu vermeiden, informiert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, ?ber die gesetzlichen Vorgaben f?r Arbeitnehmer und die Rechte, die sie bei Resturlaub haben.

Wie viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer?

Zum Ausgleich des oft stressigen Joballtags haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage. “Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen bei einer 5-Tage-Woche j?hrlich 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu”, erl?utert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In Tarif- und Arbeitsvertr?gen k?nnen aber auch gro?z?gigere Regelungen – h?ufig 30 Urlaubstage – festgelegt sein. Bei Teilzeitbesch?ftigten und Minijobbern kommt es auf die Anzahl der Arbeitstage an: Ihr Anspruch verringert sich anteilig, je nachdem, wie viele Tage sie arbeiten. ?brigens: “Kommt bei der Berechnung eine Zahl mit Nachkommastelle heraus, m?ssen Arbeitgeber ab einem halben Urlaubstag aufrunden”, so die ERGO Juristin. Bei Kurzarbeit “Null” oder Elternzeit d?rfen sie den Urlaubsanspruch k?rzen.

Muss der Chef den Urlaub genehmigen?

Wer Urlaub beantragt, muss diesen genehmigt bekommen, solange keine dringenden betrieblichen Gr?nde dagegensprechen. “Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Auftragslage ?berraschend erh?ht oder viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen”, informiert Rassat. Neue Mitarbeiter, die sich noch in der Probezeit befinden, erwerben mit jedem Monat einen Anspruch auf ein Zw?lftel des Jahresurlaubs, erst nach sechs Monaten d?rfen sie dann den vollen Urlaub beantragen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nur in einem echten Notfall zur?cknehmen, zum Beispiel, wenn bei Abwesenheit des Mitarbeiters der Betrieb nicht mehr weiterlaufen k?nnte. “Wer seinen Urlaub ohne Genehmigung vom Chef einfach antritt, dem droht eine fristlose K?ndigung”, erg?nzt die Rechtsexpertin.

Wer kommt zuerst dran?

Doch welche Regelungen gelten, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig freinehmen wollen? “Urlaub bekommt h?ufig derjenige, der ihn zuerst beantragt”, erkl?rt Rassat. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die ERGO Juristin, Urlaubsw?nsche vorab mit den Kollegen abzusprechen und eine faire L?sung f?r alle zu finden. Ist eine Einigung zwischen den Mitarbeitern nicht m?glich, muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien entscheiden, wer den Urlaub bekommt. Das bedeutet: “Wer zum Beispiel lange keinen Urlaub hatte oder aufgrund einer Krankheit besonders dringend Erholung ben?tigt, hat Vorrang”, wei? Rassat. Aber auch schulpflichtige Kinder oder die Frage, wer in den vergangenen Jahren zu welchem Zeitpunkt frei hatte, k?nnen eine Rolle spielen.

Resturlaub: Aktuelles Urteil st?rkt Rechte von Arbeitnehmern

Manche Arbeitnehmer haben ihren Urlaub nicht aufgebraucht und starten daher mit Resturlaub ins neue Jahr “Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer ge?ndert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verf?llt nun nicht mehr automatisch”, informiert die Rechtsexpertin. “Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 m?ssen Arbeitgeber ihre Besch?ftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdr?cklich darauf hinweisen, dass er sonst verf?llt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen.” Arbeitnehmer haben nun sogar die M?glichkeit, Urlaubsanspr?che aus vergangenen Jahren r?ckwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat.

D?rfen sich Arbeitnehmer Urlaub auszahlen lassen?

Auch wenn es f?r einige Mitarbeiter verlockend ist, das Gehalt durch eine Auszahlung der Urlaubstage aufzubessern, ist das rechtlich nicht m?glich. Denn die ausreichende Erholung des Arbeitnehmers ist dadurch nicht mehr gew?hrleistet. “Bei einer Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses kann es allerdings vorkommen, dass der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann. Unter diesen Umst?nden kann eine Abgeltung der restlichen Urlaubstage m?glich sein”, informiert Rassat.
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