Verbraucherschutz 2.0

Verbraucherschutz 2.0

ARAG Experten ?ber das neue Gesetz zur St?rkung des Verbraucherschutzes

Mehr Transparenz auf Online-Plattformen, Gew?hrleistungsrechte f?r digitale Inhalte, Anspruch auf Schadensersatz, neue Regeln f?r Influencer und Blogger, Schutz vor dubiosen Verkaufspraktiken auf Kaffeefahrten – mit dem Gesetz zur St?rkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das das Kabinett k?rzlich beschlossen hat, werden wichtige europ?ische Verbraucherschutzregeln in deutsches Recht umgesetzt. Die ARAG Experten erkl?ren, was sich ?ndert.

Mehr Verbraucherschutz beim Online-Handel geplant
Betreiber von Online-Marktpl?tzen wie z. B. eBay oder Amazon m?ssen Kunden k?nftig dar?ber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die ?ber ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer oder Privatpersonen handelt. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Werden verschiedene Anbieter in einem Ranking angezeigt, die die gleiche Ware oder Dienstleistung anbieten, m?ssen die Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien diese Auflistung erfolgt. Auch bei Verbraucherbewertungen will der Gesetzgeber nachbessern. Kunden sollen k?nftig besser erkennen k?nnen, von wem Produktbewertungen tats?chlich stammen. Plattformen, Web-Shops und andere Online-Unternehmen, die ?ffentlich zug?nglich sind, m?ssen informieren und sicherstellen, dass Bewertungen tats?chlich von Verbrauchern stammen. Werden Kunden schuldhaft durch unlautere gesch?ftliche Handlungen gesch?digt, die gegen eine verbrauchersch?tzende Norm versto?en, sollen sie nach Auskunft der ARAG Experten sogar Anspruch auf Schadensersatz haben.

Versch?rfte Regeln bei Kaffeefahrten
Heizdecken, Kocht?pfe, Wellnessprodukte – auf so genannten Kaffeefahrten wird meist ?berteuerte Ware verkauft. Oft sind es ?ltere Menschen, die dabei mit unseri?sen Praktiken unter Druck gesetzt und zum Kauf ?berredet werden. Zwar m?ssen die Anbieter solcher Verkaufsveranstaltungen ihr Gewinnversprechen einl?sen und K?ufer von Waren haben auch bei Kaffeefahrten ein 14-t?giges Widerrufsrecht, doch es gelten k?nftig strengere Regeln. Nach Auskunft der ARAG Experten will der Gesetzgeber die Anzeigepflicht solcher Verkaufsevents bei der zust?ndigen Beh?rde versch?rfen, auch wenn die Kaffeefahrt ins Ausland f?hrt. Dar?ber hinaus muss bei der Bewerbung solcher meist als Tagesausflug deklarierten Veranstaltungen klar dar?ber informiert werden, dass es sich um eine Werbefahrt handelt. Zudem ist der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungserg?nzungsmitteln k?nftig verboten. Anbieter, die sich nicht daran halten, m?ssen mit einem Bu?geld von bis zu 10.000 statt bisher 1.000 Euro rechnen.

Mehr Rechtssicherheit f?r Influencer und Blogger
Der neueste Schuh, die hippe Clutch oder der total abgefahrene USB-Tassenw?rmer – wenn Blogger und Influencer auf ihren Kan?len f?r Produkte oder auch Dienstleistungen werben, m?ssen sie die entsprechenden Postings als Werbung kennzeichnen. Erst dann wissen Verbraucher, woran sie sind und k?nnen besser einsch?tzen, wie die Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen. In ihrem aktuellen Gesetzentwurf stellt die Koalition nun auch andersherum klar: Es m?ssen nur Postings als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden, wenn es vom Hersteller eine entsprechende Gegenleistung gibt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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