Verbrauchertipp: In fünf Schritten zur Immobilienverrentung / Klare Regeln bei Immobilienverrentung bringen mehr Sicherheit zum mietfreien Wohnen nach dem Immobilienverkauf

Verbrauchertipp: In fünf Schritten zur Immobilienverrentung /
Klare Regeln bei Immobilienverrentung bringen mehr Sicherheit zum mietfreien Wohnen nach dem Immobilienverkauf, München (ots) – Immer mehr Senioren stehen vor einem Dilemma:
Einerseits besitzen sie eine oftmals lastenfreie Immobilie,
andererseits fehlt mitunter Liquidität für das tägliche Leben.
Gleichzeitig wollen die wenigsten im Alter das oft jahrzehntelang
bewohnte Eigenheim verkaufen und umziehen. Das bestätigen auch
Studien. Hier kann die Immobilienverrentung helfen. Laut Experten von
Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH (DEGIV) ist das Modell
gerade bei Immobilienbesitzern ohne Erben gefragt. Die Grundidee:
Immobilie gegen Geld und Wohnrecht. Der Wert der Immobilie wird genau
ermittelt und ein Unternehmen, Investor oder eine Stiftung kauft das
Objekt. Der bisherige Eigentümer darf jedoch bis zum Ableben mietfrei
darin wohnen.

Die DEGIV empfiehlt Senioren das Modell des Nießbrauchs, weil es
Vorteile birgt und älteren Menschen mehr Rechte zusichert. Anders als
bei der Leibrente, bei der der Kaufpreis in Form einer monatlichen
Rente ausbezahlt wird, bekommt der Nießbrauchberechtigte den
Kaufpreis auf einen Schlag und verfügt über mehr Sicherheit als bei
der Leibrente im Umgang mit der Immobilie. Der Verkäufer hat damit
größtmögliche Flexibilität und sofortige Liquidität. Das
Nießbrauchrecht wird im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt.
Dadurch bleibt es bei jedem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte
bestehen und ist zusätzlich insolvenzsicher. Selbst im Fall einer
Zwangsversteigerung bleibt der eingetragene Nießbrauch erhalten. So
endet der Nießbrauch immer erst mit dem Tod – im Gegensatz zum
Wohnrecht, das befristet sein kann. Zieht der Bewohner etwa ins
Pflegeheim, kann er bei der Immobilienverrentung als
Nießbrauchberechtigter sein Zuhause vermieten und die Einnahmen
behalten – das dürfen Bewohner bei der Variante Leibrente mit
Wohnrecht nicht.

Folgende Schritte sollten Interessenten beachten, damit die
Immobilienverrentung funktioniert:

1. Persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch:
Einholen von Expertenmeinungen und Marktüberblick verschaffen.
2. Erstellung eines Wertgutachtens der Immobilie:
Angebote vergleichen – schriftliche Erteilung des Auftrags.
3. Vorbereitung der Beurkundung:
Erstellen des Kaufvertragsentwurfes durch Notar, Prüfung durch
einen Experten.
4. Notarielle Beurkundung des Immobilienverrentung-Vertrages:
Nießbrauchrecht im Grundbuch an erster Stelle eintragen.
5. Auszahlung des Kaufpreises.

Über DEGIV

Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH DEGIV – das TÜV
zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und
spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf
Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an
Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie
Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher
Lebensqualität zu ermöglichen.

Pressekontakt:
SCRIVO Public Relations
Ansprechpartner: Donika Gawaz
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E-Mail: donika.gawaz@scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
Ludwigstraße 8
D- 80539 München
Tel. 089 206 021 335
Fax. 089 206 021 610
info@degiv.de
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Original-Content von: DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, übermittelt durch news aktuell, https://www.presseportal.de/pm/134207/4303217

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