Viessmann Foundation spendet 50.000 Euro für Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes

Viessmann Foundation spendet 50.000 Euro für Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes

Die Viessmann Foundation gGmbH aus Allendorf (Eder) spendet 50.000 Euro f?r die Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes. ?ber diese Initiative f?rdert die Kinderrechtsorganisation sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielpl?tzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativit?t f?rdern.

“Wir unterst?tzen mit der Viessmann Foundation Bildungsprojekte f?r Kinder und Jugendliche, die deren Weiterentwicklung und Wohlergehen in hohem Ma?e f?rdern. Die Spielplatz-Initiative hilft, einen kindgerechten Raum zum Spielen zur Verf?gung zu stellen. Sie bildet zudem von fr?h an eine Basis zur Steigerung der sozialen Kompetenzen der Kinder. Die Viessmann Foundation hat es sich zum Ziel gesetzt, einen nachhaltigen Beitrag f?r kommende Generationen zu schaffen und folgt dabei stets dem Leitbild: “Wir gestalten Lebensr?ume f?r zuk?nftige Generationen””, sagt Prof. Dr. Markus Pfuhl, Gesch?ftsf?hrer der Viessmann Foundation.

“Spielpl?tze in Deutschland haben einen riesigen Bedarf an Unterst?tzung. Leider stehen in den Kommunen f?r deren Erhalt immer weniger Mittel zu Verf?gung. Dabei sollte an Spielpl?tzen nicht gespart werden, denn sie dienen der k?rperlichen, sozialen und seelischen Entwicklung von Kindern. Deshalb freut uns die Unterst?tzung der Viessmann Foundation ganz besonders, durch die wir die F?rderung von Spielplatzprojekten weiter ausbauen k?nnen”, betont Holger Hofmann, Bundesgesch?ftsf?hrer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Elementar sollten bei den Projekten die m?glichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes sein, aber auch die Kreativit?t bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkr?ftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum f?r alle Kinder und Jugendlichen ?ffentlich und frei zug?nglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale oder private Tr?ger wie Wohnungsunternehmen.

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