Vorbild Österreich: Qualitätssiegel für Lernsoftware an öffentlichen Schulen

Vorbild Österreich: Qualitätssiegel für Lernsoftware an öffentlichen Schulen

Stiftung Digitale Bildung zum Zulassungsverfahren f?r digitale Lernmittel

Germering, 4. M?rz 2024. In ?sterreich wurde 2023 ein standardisiertes Evaluierungs- und Zertifizierungsverfahren f?r digitale Lernmittel etabliert. Inzwischen sind 66 Produkte, darunter auch viele Lernsoftwarel?sungen deutscher Softwareanbieter, auf der Webseite https://guetesiegel-lernapps.at/ als erfolgreich evaluiert gelistet. Schulen in ?sterreich sind berechtigt, diese Programme als Unterrichtsmittel eigener Wahl anzuschaffen und zu nutzen. In Deutschland ist ein solches G?tesiegel f?r Lernsoftware nicht in Sicht. Vielmehr wird das Verfahren der Lernmittelzulassung, das auf klassische Lehrb?cher ausgerichtet ist, auch auf digitale Lernmittel angewandt. Mit der Folge, dass bisher nur digitalisierte Lehrb?cher zugelassen sind.

Das ?sterreichische Bundesministerium f?r Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) will mit dem Lern-Apps-G?tesiegel “Lehrkr?ften, Sch?lerinnen und Sch?lern sowie Erziehungsberechtigten Orientierung und Hilfestellung bei der Auswahl innovativer, bereits am Markt befindlicher Produkte bieten”. Beim zweistufigen Evaluierungs- und Zertifizierungsprozess werden zun?chst technische, datenschutzrechtliche und grundlegende didaktische Eigenschaften gepr?ft. Auf der zweiten Stufe werden die zum Verfahren zugelassenen Lern-Apps von je drei Evaluatorinnen bzw. Evaluatoren (Lehrkr?ften) in einem Zeitraum von zwei bis zw?lf Wochen gemeinsam mit ihren Sch?lerinnen und Sch?lern genutzt und anschlie?end anhand eines Kriterienrasters bewertet. Bei der Bewertung in den Kategorien A (p?dagogische-didaktische Kriterien), B (Funktionalit?t und mediale Gestaltung) und C (Lernendenorientierung) muss die Lernsoftware ein Gesamtergebnis von mindestens 65 Prozent erreichen, um das G?tesiegel zu erhalten. Unter den 66 Lernapps, die das ?sterreichische G?tesiegel erlangt haben, finden sich auch Programme deutsche Anbieter wie u.a. Anton, Bettermarks und Brainix.

Ein solches ?ffentliches Verfahren zur Qualit?tspr?fung und Freigabe von Lernsoftware gibt es in Deutschland nicht. Bei “eduCheck digital”, einem gemeinsamen Projekt der 16 Bundesl?nder, geht es ausschlie?lich um die Entwicklung und Erprobung von technischen und rechtlichen Standards, was ungef?hr der Stufe 1 des ?sterreichischen Verfahrens entspricht. Zum Pr?fbereich “Didaktik” hei?t es auf der Website, dass Pr?fungen inhaltlicher und methodisch-didaktischer Art im Hoheitsbereich der L?nder l?gen (https://educheck.schule/was-ist-educheck/).

Klassische Lernmittel-Zulassung als Ma?stab
Das bedeutet, dass in Deutschland f?r die Didaktik-Pr?fung aktuell und auf absehbare Zeit nur das klassische Lernmittel-Zulassungsverfahren zur Verf?gung steht, das in der Regel zwei bis drei Jahre dauert und an Lehrb?chern orientiert ist. Schaut man zum Beispiel auf die Seite des bayerischen Kultusministeriums, um sich ?ber zugelassene digitale Lernmittel zu informieren, so findet man Hunderte Angebote. Doch unter den dort aufgef?hrten Lernmitteln stehen – ohne Ausnahme – “Digitalisate zugelassener Schulb?cher”, also digitale Pendants zu konventionellen Schulb?chern, jedoch keine als eigenst?ndige Lernsoftware oder ganzheitliches digitales Lehrwerk konzipierte L?sung. Das d?rfte in der Sichtweise begr?ndet liegen, die im bayerischen Kriterienkatalog f?r die Begutachtung von Lernmitteln dargelegt ist (Seite 17): “F?r digitale Lernmittel gelten dieselben Kriterien wie f?r gedruckte Lernmittel.” Dar?ber hinaus seien “erg?nzend zu den allgemeinen Qualit?tsmerkmalen” spezifische Aspekte digitaler L?sungen zu pr?fen.

Kommentar von J?rgen Biffar, Vorstand der Stiftung Digitale Bildung: “Wenn man bei Lernsoftware dieselben Kriterien anwendet wie bei Schulb?chern, erg?nzt durch digitale Aspekte, wird man den M?glichkeiten moderner digitaler Lehrwerke nicht gerecht. Aus unserer Sicht sollte f?r Lernsoftware ein eigenst?ndiges, praxisorientiertes Zulassungsverfahren angewandt werden. Das in ?sterreich erarbeitete G?tesiegel-Verfahren kann als Vorbild dienen.”

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