Was gilt bei Badeunfällen und Diebstahl im Freibad – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Was gilt bei Badeunfällen und Diebstahl im Freibad – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Haftung, Baderegeln & Co.

Sommerzeit ist Badezeit. Auf der Suche nach einer Abk?hlung an hei?en Tagen zieht es viele Deutsche in die umliegenden Freib?der. Doch Langfinger oder Unf?lle sorgen schneller als gedacht daf?r, dass der Badetag ins Wasser f?llt. Wie Besucher ihre Wertsachen diebstahlsicher machen und was f?r die Haftung gilt, beantwortet Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO, erkl?rt au?erdem die wichtigsten Baderegeln und wei?, wie sich St?rze und Kollisionen vermeiden lassen.

Wertgegenst?nde w?hrend des Planschens sichern

Sommer, Sonne, Freibad lautet bei steigenden Temperaturen bei vielen das Motto. W?hrend der Abk?hlung im Becken, beim spa?igen Rutschen oder beim Bahnenziehen bleiben die Wertsachen meist unbeaufsichtigt am Platz auf der Liegewiese zur?ck. Alleingelassene Geldbeutel, Handys oder Schmuck sind in Schwimmb?dern ein beliebtes Ziel von Langfingern. “Um Wertsachen vor Diebst?hlen zu sch?tzen, sollten Besucher nur das N?tigste mitnehmen”, r?t Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Au?erdem gilt, Smartphones und Co. nie offen liegen zu lassen und am besten immer abwechselnd ins Wasser zu gehen. “Denn Schwimmbadbetreiber haften nicht f?r gestohlene Gegenst?nde”, erkl?rt Nguyen. Alternativ kann es sinnvoll sein, Geldbeutel und Schmuck in Schlie?f?chern zu verstauen.

Versicherungsschutz bei Diebstahl

Wer Wertgegenst?nde im Schwimmbadspind abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. “Denn die Hausratversicherung ersetzt die gestohlenen Sachen aus dem Spind, sollten Diebe diesen aufbrechen”, erkl?rt Versicherungsexpertin Nguyen. Entwenden diese versteckte oder am Platz zur?ckgelassene Gegenst?nde, ist dies nur ein “einfacher Diebstahl” und daher nicht mitversichert.

Allgemeine Baderegeln

Im Freibad herrscht allerdings nicht nur Diebstahlgefahr: Auf rutschigen Fliesen oder im Wasser kommt es immer wieder zu Unf?llen. “Um sicher im k?hlen Nass zu planschen, sollten sich Besucher – insbesondere Kinder – an die allgemeinen Baderegeln halten”, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Das bedeutet, nicht ?berhitzt und mit vollem Magen ins Wasser zu gehen, die eigenen Kr?fte nicht zu ?bersch?tzen sowie bei einsetzender K?lte oder sobald ein Gewitter aufzieht, das Becken umgehend zu verlassen. “Nichtschwimmer und Kinder sollten zudem nur bis zum Bauch ins Wasser gehen und sich in der N?he des Beckenrandes aufhalten”, so Biewer. Luftmatratzen und Schwimmtiere eignen sich dar?ber hinaus nicht als Schwimmhilfen. Die Expertin r?t Eltern, den Nachwuchs niemals aus den Augen zu lassen und ihnen vor allem das Schwimmen beizubringen.

Unfallgefahr beim Badespa? vermeiden

Aber auch beim Toben im Wasser k?nnen sich durch Zusammenst??e Unf?lle ereignen. Wasserbomben und Co. von Sprungt?rmen oder -brettern machen Kindern meist besonders gro?en Spa?. “Vor dem Sprung gilt es sicherzustellen, dass der Landebereich frei ist”, so Biewer. “Spr?nge vom Beckenrand sind h?ufig verboten. Ist dies nicht der Fall, sollten Kinder darauf achten, dass das Wasser tief genug ist.” Um Kollisionen beim Rutschen zu vermeiden, ist es wichtig, gen?gend Abstand zum Vordermann zu lassen und das Auffangbecken so rasch wie m?glich freizumachen. Nasse Flie?en sorgen zudem schnell f?r rutschige Beckenr?nder. Die Unfallexpertin r?t Eltern, dem Nachwuchs zu erkl?ren, dass Rennen daher schnell zu schmerzhaften St?rzen f?hren kann. “Damit ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbr?che nicht den Sommer verderben, sollten Badeg?ste generell R?cksicht auf andere Besucher nehmen und sich umsichtig verhalten”, erg?nzt Biewer. ?brigens: Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht f?r Unf?lle in der Freizeit aufkommt.
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