Wie verläuft der Auskunftsweg zu einer Vorsorgevollmacht?

Wie verläuft der Auskunftsweg zu einer Vorsorgevollmacht?

Die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister

Setzen wir voraus, es besteht eine sichere Vorsorgevollmacht und diese wurde an eine Person des Vertrauens oder an ein Familienmitglied erteilt, so schlie?t dies grunds?tzlich eine gesetzliche Betreuung aus.
Eine gesetzliche Betreuung wird durch das Gericht angeordnet, wenn in einem Notfall, ob durch Unfall oder Krankheit bedingt, dringende Entscheidungen f?r den “Patienten” getroffen werden m?ssen und der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist seinen eigenen Willen zu ?u?ern.

Dies gilt auch f?r die Patientenverf?gung. Damit im Ernstfall kein Fremder ?ber das eigene Leben bestimmt, sollte rechtzeitig vorgesorgt werden.

Wie verl?uft nun also der Weg zur sofortigen Auskunft im Notfall, ob eine Vorsorgevollmacht besteht oder nicht?

Wenn der Weg zur Erstellung der Vorsorgevollmacht bereits gegangen wurde, ist der n?chste Schritt die Meldung, bzw. die Registrierung beim ZVR = Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, entweder online oder per Post.

2021 wurde das ZVR von Betreuungsgerichten insgesamt 205.717mal angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht besteht, das sind 563 Anfragen jeweils an einem Tag in Deutschland! Und bis 30.09.22 waren es um 50.000 Anfragen mehr und die Zahl der Online-Anmeldungen w?chst!

Der Rest, ca. immer noch 90% der Anfragen durch das Gericht, werden negativ beantwortet: NEIN, es besteht keine Vorsorgevollmacht!

Wollen Sie dazu geh?ren? – Nein, ganz bestimmt, wollen Sie keine Fremdbetreuung in ihrem Leben, oder?

Ein wichtiger Hinweis dazu: Ab 01.01.23 k?nnen nicht nur Gerichte abfragen, sondern auch ?rzte und Krankenh?user im Rahmen des neuen Notvertretungsrechtes f?r Ehegatten!

Warum ist das alles so wichtig?

Sie benennen in der Vorsorgevollmacht ihren pers?nlichen Bevollm?chtigten, der sp?ter auch ihr Betreuer werden kann.
Der oder die Bevollm?chtigte werden informiert, um notwendige medizinische Entscheidungen zu treffen, um sowohl in der Gesundheitssorge als auch in der Verm?genssorge f?r sie da zu sein, wenn sie ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen k?nnen!

Seit 01.01.23 gilt nun auch das gesetzliche Notvertretungsrecht unter Eheleuten in der Gesundheitssorge. Hier k?nnen Sie mehr dazu lesen im Blog auf der Webseite unter PR-NACHLASS

Wenn nun aber von einem Ehepartner diese Notvertretung NICHT gewollt ist und der jeweilige verheiratete Partner nicht daf?r in Frage kommt, dann sollte auf jeden Fall ein schriftlicher WIDERSPRUCH beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und dies online beantragt werden!
Denn die VOR-Sorge ist besser als die NACH-Sorge!

Die unverzichtbare Notwendigkeit von Vollmachten und Verf?gungen sind heutzutage f?r jeden einzelnen Menschen so wichtig, wie wenn t?glich der F?hrerschein oder die Krankenkassenkarte bei sich getragen wird, denn es gibt eine Vielzahl von Dingen, die im Fall der F?lle ber?cksichtigt werden m?ssen!

Wenn diese Pl?ne dann nicht zur Verf?gung stehen, sind viele Menschen hilflos und brauchen Unterst?tzung.
Diese Unterst?tzung erhalten Sie bei
Elvira Bigl, Nachlass-Planung & Vorsorgemanagement

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