EANS-Kapitalmarktinformation: AMAG Austria Metall AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

EANS-Kapitalmarktinformation: AMAG Austria Metall AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG——————

Zwtl.: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien

In der am 21. Juli 2020 abgehaltenen 9. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt:

1. gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 17. April 2018 – jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

2. die auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Punkt 1 erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

3. für die Dauer von fünf Jahren ab dem 21. Juli 2020 gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 17. April 2018 – für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

Rückfragehinweis: Mag. Christoph M. Gabriel, BSc Leitung Investor Relations Tel.: +43 (0) 7722-801-3821 Email: investorrelations@amag.at

AMAG Austria Metall AG Lamprechtshausenerstraße 61 5282 Ranshofen, Österreich Website: www.amag-al4u.com

Ende der Mitteilung euro adhoc ——————————————————————————–

Emittent: AMAG Austria Metall AG Lamprechtshausenerstraße 61 A-5282 Ranshofen Telefon: +43 7722 801 0 FAX: +43 7722 809 498 Email: investorrelations@amag.at WWW: www.amag-al4u.com ISIN: AT00000AMAG3 Indizes: ATX GP, WBI, VÖNIX, ATX BI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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