Erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende senkt Steuerlast

Erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende senkt Steuerlast

2,6 Millionen Eltern in Deutschland sind alleinerziehend. Das sind inzwischen 22 Prozent aller Familien mit Kindern, die ihren Alltag ohne Partner meistern. Das hei?t, sie k?mmern sich um ihre Kinder allein, f?llen jegliche Entscheidungen ohne R?ckhalt, erledigen den Haushalt zu hundert Prozent, k?mmern sich um die Finanzen, Arzttermine, Hausaufgaben, organisieren den Tag, die Woche, die Schulferien und alles. Eine sehr herausfordernde Aufgabe, vor allem dann, wenn man finanziell kaum ?ber die Runden kommt. Der Gro?teil der Alleinerziehenden hat trotz Erwerbst?tigkeit nur ein sehr geringes Einkommen zur Verf?gung. Der steuerliche Entlastungsbetrag f?r Alleinerziehende, der die Steuerlast senkt, soll hier unter die Arme greifen.

Wieviel bringt der Entlastungsbetrag?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der steuerliche Entlastungsbetrag f?r ein Kind auf 4.260 Euro ab dem 1. Januar 2023 angehoben. Bisher gab es bei einem Kind 4.008 Euro. Die Erh?hungskomponente f?r jedes weitere ber?cksichtigungsf?hige Kind bleibt bei 240 Euro pro Jahr. Dieser Freibetrag wird von den zu versteuernden Eink?nften abgezogen, sofern er beantragt wird. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent und einem Kind macht das beispielsweise 1.278 Euro Steuerersparnis im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von rund 106 Euro.

Aber nur f?r “echte” Alleinerziehende

Der Gesetzgeber versteht unter Alleinerziehenden ledige, dauerhaft getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Elternteile, die in keiner Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit anderen Erwachsenen leben, die finanziell etwas beisteuern k?nnen. Unabh?ngig davon, ob eine finanzielle Beteiligung erfolgt. Wer sich also mit seinem Lebensgef?hrten, seiner Freundin, Schwester oder Mutter die Wohnung teilt, f?llt raus. Lebt ein vollj?hriges Geschwisterkind mit im Haushalt, ist das unproblematisch, solange f?r dieses Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Ebenfalls unsch?dlich ist seit vergangenem Jahr die Aufnahme von Kriegsfl?chtlingen aus der Ukraine in den Haushalt.

Dreh- und Angelpunkt ist die Haushaltszugeh?rigkeit

Damit ein Elternteil steuerlich als alleinerziehend angesehen wird, muss mindestens ein Kind in seiner Wohnung leben und dort gemeldet sein. Grundvoraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Solange dieser besteht, kann der Entlastungsbeitrag bzw. die Steuerklasse II genutzt werden. Dies schlie?t nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkinder ein. Auch eine Oma kann somit als alleinerziehend gelten, wenn sie ein Kind unter diesen Voraussetzungen gro?zieht.

Wie sieht das beim Wechselmodell aus?

?bernehmen Mutter und Vater die Kinderbetreuung abwechselnd und ist das Kind in beiden Haushalten gemeldet, gelten beide als alleinerziehend. Dennoch k?nnen nicht beide Elternteile den Entlastungsbetrag erhalten. Er wird grunds?tzlich nur bei einem Erziehungsberechtigten ber?cksichtigt. Und zwar von Haus aus bei demjenigen, der auch das Kindergeld bezieht. Individuelle Absprachen zwischen den Elternteilen sind nur m?glich, wenn sich das Kind bei beiden Eltern zu ann?hernd gleichen Teilen aufh?lt.

Was passiert bei einer neuen Partnerschaft – Heirat – Trennung?

Nicht nur im Jahr der Trennung, auch im Jahr des Zusammenziehens mit dem Partner sind die Voraussetzungen f?r den Entlastungsbetrag selten ganzj?hrig erf?llt. Der Gesetzgeber gew?hrt den Freibetrag dann anteilig f?r jeden Kalendermonat, in dem die Bedingungen zutreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern im Jahr der Trennung oder Eheschlie?ung einzeln oder zusammen zur Einkommensteuer veranlagen. Der Splittingvorteil kann in diesem Jahr parallel genutzt werden.

Wie kann der Entlastungsbetrag beantragt werden?

Angestellte k?nnen den Entlastungsbetrag f?r das erste Kind durch einen Wechsel in die Steuerklasse II beim Finanzamt oder online in Mein ELSTER beantragen. F?r den Erh?hungsbetrag bei weiteren Kindern muss ein zus?tzlicher Antrag auf Lohnsteuererm??igung gestellt werden. Der Arbeitgeber ber?cksichtigt die Freibetr?ge durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der monatlichen Lohnabrechnung, sodass jeden Monat weniger Lohnsteuer abgef?hrt wird.

Wer in der Steuerklasse I verbleibt, kann den gesamten Entlastungsfreibetrag f?r die Kinder ?ber die Einkommensteuer mit der Anlage Kind nachtr?glich abrechnen. Nachteilig daran ist, dass das monatliche Haushaltsbudget damit unterj?hrig geringer ausf?llt als in der Steuerklasse II.

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