Gewährleistungsansprüche beim Autokauf mit ABOWI LAW

Gewährleistungsansprüche beim Autokauf mit ABOWI LAW

Der Kauf eines Autos ist f?r die meisten Menschen eine wohl?berlegte und nicht allt?gliche Sache. Es ist nachvollziehbar, dass die K?ufer ver?rgert sind, wenn sich nach ?bergabe des Autos M?ngel zeigen. Ein Thema beim Autokauf ist besonders wichtig: M?gliche Gew?hrleistungsanspr?che kennen, da M?ngel am Fahrzeug nicht nur ?rgerlich, sondern auch teuer sein k?nnen. Wenn nach dem Kauf eines Autos unter anderem die Bremsen versagen oder der Motor pl?tzlich aussetzt, muss der K?ufer schnell handeln, um seine Rechte geltend zu machen. Die wirtschaftliche Bedeutung ist f?r Autok?ufer oftmals gro?, weshalb unverz?glich Gew?hrleistungsanspr?che gegen?ber dem Verk?ufer bei M?ngeln geltend gemacht werden sollten.

Doch welche Gew?hrleistungsanspr?che hat der K?ufer ?berhaupt gegen?ber dem Verk?ufer?

I. Gew?hrleistung

Der Kauf eines Autos unterf?llt dem “normalen” Kaufrecht im Sinne der ?? 433ff. des B?rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Somit ist die Hauptleistungspflicht des Verk?ufers die ?bergabe und Eigentumsverschaffung (an) der Sache.

Die Sache (also das Auto) muss hierbei frei von Sach- und Rechtsm?ngeln sein. Verst?ndlich erkl?rt bedeutet dies, dass gem?? ? 433ff. des B?rgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Verk?ufer verpflichtet ist, ein mangelfreies Auto zu ?bergeben. Ein Mangel liegt vor, wenn das Auto nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht oder Erwartungen des K?ufers nicht erf?llt. Stell dir vor, du kaufst ein Auto, das laut Verk?ufer einen neuen Motor hat, und dann stellt sich heraus, dass der Motor tats?chlich schon mehrere Jahre alt ist und starke Abnutzungsspuren aufweist. Hier liegt ein Sachmangel vor, der durch einen Kfz-Sachverst?ndigen best?tigt werden kann.

Autokauf Voraussetzung: frei von Sachm?ngeln

Damit das Auto beim Kauf frei von Sachm?ngeln ist, muss dieses gem?? ? 434 Abs. 1 BGB n?mlich den subjektiven, den objektiven (und den Montageanforderungen) entsprechen. Das Auto muss also einfach gesagt so sein, wie es mit dem Verk?ufer vereinbart wurde oder so wie der K?ufer es erwarten durfte.

Ein Vorliegen eines Mangels muss gegebenenfalls durch Konsultation eines Kraftfahrzeugsachverst?ndigen festgestellt werden. Ist das Vorliegen eines Mangels erst einmal klar, hat der K?ufer verschiedene M?glichkeiten, hierauf zu reagieren. Diese sind in ? 437 BGB geregelt.

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Nacherf?llung zu richten. So muss der K?ufer in den meisten F?llen den Verk?ufer zuerst unter Fristsetzung dazu auffordern, dass dieser den Mangel beseitigt. Dies kann durch die Lieferung eines neuen Autos geschehen (eher selten) oder durch die Reparatur. Angenommen, der Verk?ufer hat noch weitere Modelle desselben Typs auf Lager und bietet dir an, das mangelhafte Fahrzeug durch ein mangelfreies zu ersetzen. Auch denkbar ist, dass der H?ndler eine eigene Werkstatt betreibt und den Mangel selbst beheben kann. Der Nacherf?llung liegt der Gedanke zugrunde, dass der Verk?ufer eine “zweite Chance” bekommen soll.

Demzufolge muss grunds?tzlich die Frist in Bezug auf die Nacherf?llung fruchtlos verstrichen sein, bevor andere Anspr?che geltend gemacht werden k?nnen.

Frist verstrichen – R?ckabwicklung?

Falls der Verk?ufer den Mangel nicht innerhalb einer gesetzten Frist behebt, kann der K?ufer vom Vertrag zur?cktreten und sein Geld zur?ckverlangen. Ein Beispiel hierf?r w?re, dass du nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen des defekten Motors dein Geld zur?ckforderst und das Auto zur?ckgibst. Alternativ kann der K?ufer den Kaufpreis mindern, was bedeutet, dass er einen Teil des Geldes zur?ckbekommt und das Auto beh?lt. Nehmen wir an, du akzeptierst einen geringeren Kaufpreis und l?sst den Motor selbst reparieren. Hat der K?ufer das Fahrzeug bereits genutzt, kann die Frage von Wertersatz in Bezug auf diese Nutzung relevant werden. Anstatt zur?ckzutreten, kann der K?ufer auch den Kaufpreis mindern. Der “Wert des Mangels” ist diesem dann zur?ckzuerstatten, wenn der Kaufpreis bereits gezahlt worden ist. Das Auto bleibt in diesem Fall beim K?ufer, der dann entweder den Mangel selbst behebt oder dies nicht tut, dann jedoch einen geminderten Preis bezahlt hat.

Geltendmachung von gro?em Schadenersatz – kleinem Schadenersatz

Alternativ kann der K?ufer auch Schadenersatzanspr?che geltend machen. Hierbei kann analog zum R?cktritt und zur Minderung sogenannter gro?er Schadenersatz, also mit R?ckgabe des Autos, oder kleiner Schadenersatz, der mit der Minderung vergleichbar ist, beim Verk?ufer geltend gemacht werden. Beispielsweise k?nnte der K?ufer zus?tzlich zu den Reparaturkosten auch f?r den Nutzungsausfall w?hrend der Reparaturzeit entsch?digt werden.

Besonderheit ist hierbei jedoch, dass weitere Sch?den, die nicht dem R?ckgew?hrschuldverh?ltnis unterfallen, zus?tzlich geltend gemacht werden k?nnen.

Wie sich zeigt, ist das Kaufrecht somit sehr flexibel und bietet verschiedene M?glichkeiten, mit einem Kaufvertrag ?ber eine mangelhafte Sache umzugehen. Der betroffene K?ufer sollte genau pr?fen, welches Anspruchsziel er verfolgt beziehungsweise welches Ergebnis er erzielen m?chte.

II. Gew?hrleistung und Garantie

Bedeutsam ist, Gew?hrleistungsanspr?che von Garantien zu unterscheiden. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Verk?ufers oder eines Dritten, wie einer Versicherung, und deckt bestimmte M?ngel ab. Sie kann zus?tzliche Kosten verursachen und oft schwierige Bedingungen haben. So k?nnte eine Garantie beispielsweise nur f?r bestimmte Teile des Autos gelten und Selbstbeteiligungen vorsehen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Gew?hrleistung und Garantie h?ufig als Synonyme verwendet. Dies ist insofern falsch, als es sich hierbei um zwei grundverschiedene Dinge handelt. Wie oben bereits beschrieben, ist die Gew?hrleistung die (gesetzliche) Reaktion auf eine mangelhafte Kaufsache, also beispielsweise ein kaputtes Auto. Voraussetzungen f?r die Gew?hrleistungsanspr?che sind die mangelhaften sowie spezifischen Voraussetzungen der einzelnen Anspr?che. Es gilt somit das Gesetz.

Dem gegen?ber stellt die Garantie eine freiwillige Leistung des Verk?ufers dar. Der Verk?ufer erkl?rt gegen?ber dem K?ufer in rechtlich bindender Art und Weise, dass dieses Verschulden unabh?ngig f?r bestimmte Eigenschaften oder sonstiges einstehen m?chte. Es gilt das im Einzelfall (vertraglich) vereinbarte.

?blich ist auch, dass im Gebrauchtwagenhandel oft Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften, eine Art Garantie versprechen. Hierbei sind die Bedingungen sorgf?ltig zu studieren, weil diese Garantie oft schwierig zu erf?llbaren Voraussetzungen hat, die die Garantie fast schon wertlos machen. Diese Garantie bieten Gebrauchtwagenh?ndler oft an, um die Verk?rzung der Gew?hrleistung zu “rechtfertigen”.

Stehen dem K?ufer sowohl Anspr?che aus Gew?hrleistung als auch Anspr?che aus Garantie zu, hat diese ein Wahlrecht. Im Einzelfall sollte gepr?ft werden, auf welche Anspr?che sich berufen werden soll.

III. Ausschluss der Gew?hrleistungsanspr?che

Anspr?che auf Gew?hrleistung k?nnen aus verschiedenen Gr?nden ausgeschlossen sein. In Betracht kommt ein Ausschluss aufgrund gesetzlicher Regelung. Solch einer ist beispielsweise in Paragraf 442 Abs. 1 Satz 1 BGB normiert. So ist die Gew?hrleistung kraft. Gesetzes ausgeschlossen, wenn der K?ufer den Mangel bei Vertragsschluss positiv kennt.

Bei Gew?hrleistungsanspr?chen sollte man auch den Ausschluss dieser Anspr?che aus anderen Gr?nden im Auge behalten. Solche Ausschl?sse k?nnen auch anderweitig gesetzlich geregelt oder vertraglich vereinbart sein. Zum Beispiel kann beim Kauf eines gebrauchten Autos die Gew?hrleistung auf ein Jahr verk?rzt werden, wenn dies im Vertrag festgehalten wurde. Damit ist die Gew?hrleistung somot durch Vertrag ausgeschlossen. Hierbei ist zwischen Individualvereinbarung und allgemeinen Gesch?ftsbedingungen zu unterscheiden. Diesbez?glich ist im Einzelfall zu pr?fen, ob der Gew?hrleistungsausschluss wirksam ist.

So ist beispielsweise im Hinblick auf den Verbrauchsg?terkauf, also den Verkauf eines Autos durch einen Unternehmer an einen Verk?ufer, einiges zu beachten.

Ein Verbrauchsg?terkauf liegt beispielsweise vor, wenn ein Familienvater f?r private Zwecke ein Auto bei einem H?ndler kauft. Hierbei kann es sich auch um einen Gebrauchtwagenh?ndler handeln. Kein Verbrauchsg?terkauf, ein Kaufvertrag ?ber ein (gebrauchtes) Auto schlie?en.

Gem?? Paragraf 476 BGB kann beim Verbrauchsg?terkauf die Gew?hrleistung nicht ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht, f?r gebrauchte Fahrzeuge insofern, als Gew?hrleistungsanspr?che nur ein Jahr lang gemacht werden k?nnen.

Fazit: Augen auf beim Autokauf – Gew?hrleistungs- und Garantieanspr?che pr?fen

Der Kauf eines Autos, sei es neu oder gebraucht, erfordert daher eine sorgf?ltige Pr?fung der Vertragsbedingungen und der m?glichen Gew?hrleistungs- oder Garantieanspr?che. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die besten Optionen zu identifizieren und durchzusetzen.

Autor: Valentin Schulte

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