Sattel fest, den Fuß im Bügel…

Sattel fest, den Fuß im Bügel…

Die ARAG Experten ?ber Pferde-Versicherungen und kuriose Pferde-Urteile

Laut Statista gibt es 970.000 Pferdebesitzer in Deutschland. Anschaffung, Unterhalt und m?gliche Tierarztkosten machen den Pferdebesitz zu einem teuren Hobby. Zudem sind Pferde Fluchttiere und handeln instinktiv. So kommt es immer wieder zu teilweise kostenintensiven Unf?llen mit Ross und Reiter. Deswegen ist es wichtig, gut abgesichert in den Sattel zu steigen. Anl?sslich des Weltpferdetages am 18. August kl?ren die ARAG Experten Rechtliches zu Ross und Reiter.

Pferdehaltung gilt als Risiko
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es vor dem Gesetz in der Regel unerheblich ist, ob Pferdebesitzer die Schuld an einem vom eigenen Tier verursachten Schaden haben oder nicht. Denn bereits die Haltung eines Reit- oder Zugtiers wird als Risiko eingestuft. Deshalb werden etwaige Schadenersatzanspr?che nur dann reduziert, wenn auch dem Gesch?digten ein eigenes Verschulden nachzuweisen ist.

Nicht am falschen Ende sparen
Eine verw?stete Stall-Box, ein Tritt mit dem Huf oder eine Beule im Auto beim Transport des Pferdes – Unf?lle mit einem Pferd k?nnen betr?chtlich werden. Anders als bei Hunden ist eine Tierhalterhaftplicht bei Pferden zwar nicht verpflichtend, doch bei einem Unfall haftet der Besitzer des Pferdes mit seinem ganzen Privatverm?gen (B?rgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 833). Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Pferdebesitzer darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch Fremdreiter einschlie?t, die sich f?r eine bestimmte Zeit an den Unterhaltskosten des Pferdes beteiligen und es daf?r reiten. Die ARAG Experten raten zu einer Versicherung, die auch leistet, wenn das Pferd ohne Sattel, Zaumzeug oder Trense geritten wurde und dabei Sch?den entstehen.

Der T?V f?rs Pferd: An- und Verkaufsuntersuchung
Um sich gegen bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Pferdes abzusichern, werden Pferde in der Regel vor dem Verkauf von einem Tierarzt untersucht. Beauftragt der Verk?ufer die Untersuchung, handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten um eine Verkaufsuntersuchung. Und auch wenn eine objektive Einsch?tzung des gesundheitlichen Zustandes des Pferdes im Interesse seri?ser Z?chter ist, raten die ARAG Experten privaten Pferde-K?ufern dar?ber hinaus zu einer Ankaufsuntersuchung. Welchen Umfang sie hat und ob sie vom K?ufer oder Verk?ufer bezahlt wird, kann vorher verhandelt werden. Das Protokoll der Untersuchungen sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Die ARAG Experten raten Kaufinteressenten, bei dieser Untersuchung pers?nlich anwesend zu sein und ruhig Fragen zu stellen, wenn etwas unklar ist. Gibt es einen Befund, k?nnen K?ufer ?ber eine verl?ngerte Gew?hrleistung verhandeln, die dann vertraglich festgehalten wird, oder sie k?nnen nat?rlich vom Kauf absehen.

Kann man ein gekauftes Pferd zur?ckgeben?
Beim Pferdekauf verh?lt es sich ?hnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf. Entpuppt sich der flotte Gaul als lahme M?hre, sind in aller Regel eine Nachbesserung oder eine Preisminderung drin; die letzte M?glichkeit ist der R?cktritt vom Kauf. Voraussetzung f?r eine erfolgreiche Reklamation ist, dass der Mangel vor dem Verkauf bestanden hat bzw. bekannt war. Ist das der Fall, k?nnen K?ufer beispielsweise bei einem wegen einer Knochenabsplitterung lahmenden Pferd aber nicht einfach vom Kaufvertrag zur?cktreten. Sie m?ssen dem Verk?ufer zuerst eine Frist zur Nachbesserung setzen. Die Nachbesserung w?re in diesem Fall eine Operation. Wer z. B. im Fr?hjahr ein Pferd kauft, bei dem sich im Sommer herausstellt, dass es unter einer Allergie leidet, die von M?cken ausgel?st wird, kann das Tier zur?ckgeben. Dieser “Mangel” ist innerhalb von sechs Monaten aufgetreten und legt die Vermutung nahe, dass das Pferd schon beim Kauf krank war.

Halterin haftet f?r Unfall der Schwangerschaftsvertretung
Weil Die Pferdebesitzerin schwanger war, sprangen eine andere Reiterin und ihre Tochter als Schwangerschafts-Reitvertretung ein. Bei einem Ausritt buckelte das Tier pl?tzlich und warf die ?ltere Aushilfsreiterin ab. Dabei erlitt sie nach Auskunft der ARAG Experten einen Armbruch. Ihre Krankenkasse verlangte eine Erstattung der Behandlungskosten von 5.000 Euro von der Pferde-Halterin, weil diese f?r Sch?den haftet, die ihr Pferd verursacht. Die Pferdehalterin weigerte sich zun?chst mit dem Argument, dass die Mutter gar nicht h?tte reiten d?rfen, denn es war eigentlich die Tochter, die die Reitvertretung ?bernehmen sollte. Daher sei sie selbst f?r den Unfall verantwortlich. Doch die Richter waren der Ansicht, dass der Halterin sehr wohl bewusst gewesen sei, dass auch die Mutter sich um das Pferd k?mmern w?rde. Zudem war der Unfall nicht selbst verschuldet, sondern das Tier habe sich tiertypisch verhalten und gebuckelt. Einem Risiko hatte sich die Schwangerschaftsvertretung auch nicht ausgesetzt, da sie das Pferd bereits kannte und jahrelange Reiterfahrung hatte. Und damit ist die Halterin verantwortlich (Landgericht Koblenz, Az.: 3 O 134/19, noch nicht rechtskr?ftig).

Gut gemeint, aber…
Wenn Menschen Tieren etwas Gutes tun wollen, neigen sie dazu, sie f?ttern zu wollen. Doch die ARAG Experten warnen davor, fremde Tiere ohne Erlaubnis zu f?ttern, denn das kann teuer werden. In einem konkreten Fall f?tterte ein Mann, w?hrend er auf einem Reiterhof seine Schwester abholte, drei Pferde mit etwas Heu. Alle Tiere erlitten daraufhin eine Kolik und ein tr?chtiges Muttertier starb sogar. Der Mann musste 7.900 Euro Schadensersatz zahlen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 73/07).

Weitere interessante Informationen zum Thema rechtliches f?r Reiter unter:
https://www.arag.de/tierversicherung/pferdehaftpflicht/rechtliches-reiter-pferdebesitzer/

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