Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten ?ber die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Ma?nahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform f?r Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl gr??te Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Ma?nahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell f?r wen geeignet ist, erkl?ren die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff “Kur” seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas ?berholt ist. Im Gesetz hei?t es seither “Vorsorgeleistung”. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Ma?nahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist f?r Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschr?nkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsans?tze
Obwohl bei beiden Ma?nahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsans?tze hin. Bei einer pr?ventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgepr?gter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spazierg?nge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das k?rperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, h?ngt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Ma?nahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsf?higkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebed?rftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Ma?nahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgesch?pft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung ?bernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei f?nf und maximal bei zehn Euro. Nat?rlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten f?r Reha-Ma?nahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ?bernommen. F?r die meisten Reha-Ma?nahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten f?r alle vollj?hrigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Ma?nahmen zu den Pflichtleistungen geh?ren, h?ngt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher H?he Reha-Kosten ?bernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip “Ambulant vor station?r” gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiem?glichkeiten vor Ort ausgesch?pft sind, ist eine Reha begr?ndbar.

Mit Kind zur Kur
Generell d?rfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erh?lt das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht f?r Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Ma?nahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Ebenso wie bei M?ttern ist auch bei V?tern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabh?ngig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts f?r eine ?rztlich verordnete Kur oder Rehama?nahme freizustellen. Voraussetzung daf?r ist, dass die medizinische Ma?nahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgef?hrt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch f?r V?ter – das M?ttergenesungswerk sein. Die Deutsche Rentenversicherung ber?t kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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