Nachhaltige Beschaffung: EU-Recht auf Reparatur auch für Geschäftskunden

Nachhaltige Beschaffung: EU-Recht auf Reparatur auch für Geschäftskunden

Stuttgart, 7. Juni 2023 – Die EU-Kommission hat Ende M?rz einen Vorschlag f?r ein Recht der Verbraucher auf Reparatur von Elektroger?ten vorgelegt. Die auf Einkauf und Beschaffung in Unternehmen und Beh?rden spezialisierte G-NE GmbH spricht sich daf?r aus, diese Regelung ?ber Verbraucher hinaus auch f?r Gesch?ftskunden zu erm?glichen. “Ein Adaptieren im gewerblichen Sektor w?rde sehr viel gr??ere Effekte erzielen”, betont Gesch?ftsf?hrer Hagen Aescht. F?r eine nachhaltige Beschaffung d?rfe man unter anderem die mehreren Millionen gesch?ftliche Smartphones resp. Diensthandys sowie Tablets und andere Ger?te in Firmen und der ?ffentlichen Verwaltung nicht au?er Acht lassen.

Andererseits habe eine solche Ausweitung des Kommissions-Vorschlags enorme Auswirkungen auf Einkauf und Beschaffung. Zum einen m?ssten in Unternehmen und Beh?rden Bestellvorg?nge und Vergleiche von Preisen, Lieferanten und Lieferbedingungen angepasst werden. Au?erdem k?nnte eine Nachhaltung von Kaufbelegen ?ber buchhalterische und steuerliche Gr?nde hinaus f?r Reparaturzwecke erforderlich werden.

H?herer Aufwand, aber mehr Effekte f?r Green Deal

Hagen Aescht: “Wir brauchen dann weiteres Personal, das sich bei Bedarf um die n?tigen Reparaturen k?mmert, Hersteller kontaktiert und in Verhandlungen tritt, ob ein Tausch oder eine Reparatur zu erfolgen hat.” In den etablierten Strukturen von Unternehmen, Verb?nden und anderen ?ffentlich-rechtlichen und privaten Einrichtungen sei das bislang nicht vorgesehen. “Wir wissen, was f?r ein gro?er Aufwand damit verbunden ist”, so Aescht. Wenn man es mit dem von der EU-Kommission verabschiedeten Green Deal ernst meine, m?sse man aber die Option einer Reparatur auch f?r gesch?ftlich genutzte Ger?te zumindest pr?fen.

Bislang fallen unter Einkauf und Beschaffung vor allem T?tigkeiten wie Preis-Recherche, Verhandlungen und Vertragsgestaltung bzw. Vertragsabwicklung. “Ein zus?tzliches Reparatur-Management verlangt eine andere Kommunikations- und Abstimmungsstruktur sowie absehbar mehr Personal mit entsprechenden Kompetenzen und organisatorischen Spielr?umen”, so Aescht weiter. Unternehmen und ?ffentlicher Verwaltung komme damit mehr Verantwortung und Gestaltungs-M?glichkeit beim Umwelt- und Klimaschutz zu.

Jedes Jahr 5 Millionen Tonnen Elektroschrott

Man m?sse allerdings die ben?tigten neuen Prozesse vorausschauend entwickeln und etablieren. “Hier wird sicher die Hilfe und Expertise externer Berater n?tig sein”, sagt Hagen Aescht. Liefer- und Wartungsvertr?ge m?ssten dann neu formuliert und Aspekte wie Reparatur oder die zeitnahe Lieferung von Ersatzger?ten kalkuliert und vertraglich definiert werden.

Noch ist nicht sicher, ab wann und in welchem Umfang die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reparaturpflicht gilt. Allerdings m?ssen H?ndler bzw. Verk?ufer Reparaturen auch nur dann anbieten, wenn diese nicht teurer sind als ein Ersatz (bei gleichzeitiger Entsorgung des Altger?tes). Die Reparaturpflicht soll vorerst auch nur f?r bestimmte Haushaltsger?te, Server, Festplatten und Bildschirme sowie absehbar f?r Handys und Tablets gelten. Pro Jahr fallen in der EU fast f?nf Millionen Tonnen Elektroschrott an.

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