Revival Gold kündigt nicht vermittelte Privatplatzierung an

NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

Toronto, ON – 9. November 2023 / IRW-Press / Revival Gold Inc. (TSXV: RVG, OTCQX: RVLGF) (Revival Gold oder das Unternehmen – www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/revival-gold-inc/), gibt seine Absicht bekannt, eine nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 11.000.000 Einheiten des Unternehmens (die Einheiten) zu einem Preis von 0,35 C$ pro Einheit (der Ausgabepreis) durchzuführen, um einen Bruttoerlös von bis zu 3.850.000 C$ zu erwirtschaften (die Finanzierung). Jede Einheit besteht aus einer (1) Stammaktie des Unternehmens (eine Stammaktie) und einem halben (0,5) Stammaktienkaufwarrant (jeder ganze Warrant ein Warrant). Jeder Warrant berechtigt seinen Inhaber, innerhalb eines Zeitraums von sechsunddreißig (36) Monaten nach Abschluss der Finanzierung eine (1) Stammaktie (eine Warrant-Aktie) zu einem Ausübungspreis von 0,45 C$ pro Warrant-Aktie zu erwerben.

Revival Gold hat im vergangenen Jahr hervorragende Fortschritte bei der Verringerung des Risikos und der Weiterentwicklung des unternehmenseigenen Goldprojekts Beartrack-Arnett gemacht. Das Projekt ist eine der größten Neuentdeckungen von Gold in den Vereinigten Staaten im letzten Jahrzehnt. Wir verfügen über eine solide Vormachbarkeitsstudie für unsere Pläne zur Wiederaufnahme der ersten Phase der Haufenlaugung für das Projekt und wir setzen unsere Explorationsarbeiten fort, wobei wir mehrere aufregende, hochwertige Ziele verfolgen. Die heute angekündigte Privatplatzierung wird unsere Liquidität erhöhen, zumal wir uns dem Jahresende nähern und uns auf die kommende Saison vorbereiten, so Hugh Agro, seines Zeichens President und CEO.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Umfang der Finanzierung um bis zu 25 % des ursprünglichen Umfangs der Finanzierung zu erhöhen (die Aufstockungsoption), wonach das Unternehmen bis zu 2.750.000 zusätzliche Einheiten zum Ausgabepreis zum Verkauf anbieten kann. Die Aufstockungsoption kann nach alleinigem Ermessen des Unternehmens bis zum Abschluss der Finanzierung jederzeit ganz oder teilweise ausgeübt werden. Sollte die Finanzierung vollständig gezeichnet und die Aufstockungsoption in vollem Umfang ausgeübt werden, wird sich der gesamte Bruttoerlös aus der Finanzierung voraussichtlich auf etwa 4.812.500 C$ belaufen. Der Abschluss der Finanzierung wird voraussichtlich am oder um den 30. November 2023 oder zu einem anderen vom Unternehmen festgelegten Datum erfolgen.

Das Unternehmen wird im Zusammenhang mit der Finanzierung möglicherweise Vermittlungsprovisionen an bezugsberechtigte Vermittler im Einklang mit den Richtlinien der TSX Venture Exchange (die Börse) zahlen. Der Nettoerlös aus der Finanzierung wird zur Finanzierung der laufenden Exploration und Erschließung des unternehmenseigenen Goldprojekts Beartrack-Arnett (Beartrack-Arnett) im Lemhi County in Idaho sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch die Börse. Alle Wertpapiere, die im Rahmen der Finanzierung begeben werden, sind im Einklang mit den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen an eine Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum gebunden.

Bestimmte Direktoren und leitende Angestellte des Unternehmens (die Insider) werden voraussichtlich an der Finanzierung teilnehmen. Die mögliche Beteiligung der Insider an der Finanzierung wird eine Related Party Transaction (in etwa: Transaktion mit verbundenen Parteien) im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61-101) darstellen. Das Unternehmen geht davon aus, dass es sich auf Ausnahmen von den Anforderungen bezüglich der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre und der formalen Bewertung berufen kann, die für die Transaktionen mit verbundenen Parteien gemäß Abschnitt 5.5(a) bzw. 5.7(1)(a) von MI 61-101 gelten, da weder der Marktwert der Flow-Through-Aktien, die von den teilnehmenden Insidern erworben werden sollen, noch die von diesen Direktoren und leitenden Angestellten zu zahlende Gegenleistung voraussichtlich 25 Prozent der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen wird.

Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von den Registrierungsvorschriften vor. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch dürfen die Wertpapiere in einem Rechtssystem verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Über Revival Gold Inc.

Revival Gold ist ein wachstumsorientiertes Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen. Das Unternehmen baut das Goldprojekt Beartrack-Arnett im US-Bundesstaat Idaho aus.

Beartrack-Arnett ist der größte ehemalige Goldproduktionsbetrieb in Idaho. Das Projekt profitiert von einer umfangreichen bestehenden Infrastruktur und war Gegenstand einer vor kurzem durchgeführten Vormachbarkeitsstudie, die sich mit der möglichen Wiederaufnahme der Goldproduktion im Tagebau mit Haufenlaugung befasste.

Seit der Wiederzusammenführung der Konzessionsflächen bei Beartrack-Arnett im Jahr 2017 konnte Revival Gold eine der größten Neuentdeckungen von Gold in den Vereinigten Staaten in den letzten zehn Jahren verbuchen. Der Mineralisierungstrend bei Beartrack hat eine Länge von mehr als fünf Kilometer und ist in Streichrichtung und in der Tiefe offen. Die Mineralisierung bei Arnett ist in allen Richtungen offen.

Zusätzliche Veröffentlichungen, einschließlich der Geschäftsberichte, technischen Berichte, Pressemitteilungen, sowie andere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie über www.revival-gold.com oder bei SEDAR+ unter www.sedarplus.com.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Hugh Agro, President & CEO oder Melisa Armand, Manager Investor Relations Telefon: (416) 366-4100 oder E-Mail: info@revival-gold.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

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Obwohl diese Aussagen auf den Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zählen unter anderem Aussagen zu der erwarteten Finanzierung, einschließlich ihres maximalen Umfangs, des erwarteten Zeitpunkts des Abschlusses der Finanzierung, der Fähigkeit, die Finanzierung zu den hierin angegebenen Bedingungen oder überhaupt abzuschließen, der erwarteten Verwendung des Nettoerlöses aus der Finanzierung, des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen für die Finanzierung, die Zielsetzungen, Ziele und Zukunftspläne des Unternehmens sowie Absichtserklärungen, die Auswirkungen der Explorationsergebnisse, Mineralressourcen-/Reservenschätzungen und deren wirtschaftliche Analyse, Explorations- und Minenerschließungspläne, der Zeitpunkt des Beginns des operativen Betriebs, Schätzungen der Marktbedingungen und Aussagen zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, der laufenden Kosten, des Kapitalwerts, des internen Zinsfußes, der Amortisationsdauer, der Prozesskapazität, der durchschnittlichen jährlichen Metallproduktion, der durchschnittlichen Prozessgewinnungsraten, der Konzessionserneuerung, der Genehmigung des Projekts, der voraussichtlichen Abbau- und Verarbeitungsmethoden, des vorgeschlagenen Produktionsplans der Vormachbarkeitsstudie und des Metallproduktionsprofils, der voraussichtlichen Bauzeit, der voraussichtlichen Lebensdauer der Mine, der voraussichtlichen Gewinnungsraten und Gehalte, der voraussichtlichen Produktionsraten, der Infrastruktur, der Sozial- und Umweltverträglichkeitsstudien, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften, der Steuersätze und der Rohstoffpreise, die die Erschließung des Projekts unterstützen würden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von solchen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen unter anderem die Nichtidentifizierung von Mineralressourcen, die Nichtumwandlung von geschätzten Mineralressourcen in Reserven, die Unfähigkeit, die Modellierung und die Annahmen, auf denen die Interpretation der Ergebnisse basiert, nach weiteren Tests aufrechtzuerhalten, die Unfähigkeit, eine Machbarkeitsstudie abzuschließen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt, der vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse, Verzögerungen bei der Erlangung oder Nichterteilung der erforderlichen behördlichen, umweltrechtlichen oder sonstigen Projektgenehmigungen, Änderungen der behördlichen Anforderungen, politische und soziale Risiken, Ungewissheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in Zukunft benötigten Finanzmittel, Ungewissheiten oder Herausforderungen im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten an den Mineralien in den Projekten des Unternehmens, Änderungen an den Aktienmärkten, Inflation, Änderungen der Wechselkurse, Schwankungen der Rohstoff- und insbesondere der Goldpreise, Verzögerungen bei der Entwicklung von Projekten, Verzögerungen bei der Erschließung von Projekten, Kapital-, Betriebs- und Sanierungskosten, die erheblich von den Schätzungen abweichen, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital, Unfälle und Arbeitskonflikte sowie andere Risiken, die mit der Mineralexplorations- und -erschließungsbranche verbunden sind, die Unfähigkeit, zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Barmittel oder die Erlöse aus einem Angebot von Wertpapieren des Unternehmens verwendet, die Unfähigkeit, die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens vorherzusagen und ihnen entgegenzuwirken, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der Auswirkungen von COVID-19 auf die Rohstoffpreise, die Kapitalmarktbedingungen, die Beschränkung der Arbeitskräfte und des internationalen Reiseverkehrs sowie der Lieferketten, künftige klimatische Bedingungen, die Entdeckung neuer, großer, kostengünstiger Mineralvorkommen, das allgemeine Niveau der weltweiten Wirtschaftsaktivität, Katastrophen oder Umwelt- oder Klimaereignisse, die die Infrastruktur beeinträchtigen, von der das Projekt abhängt, sowie jene Risiken, die in den auf SEDAR+ hinterlegten öffentlichen Dokumenten des Unternehmens beschrieben sind. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zugrunde liegen, angemessen sind, sollte kein ungebührliches Vertrauen in diese Informationen gesetzt werden, da sie lediglich zum Datum dieser Pressemeldung Gültigkeit haben. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse im zeitlich vorgegebenen Rahmen bzw. überhaupt eintreten. Für eine detailliertere Erörterung einiger der Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegen, sowie der Risiken, die sich auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken könnten, die in den in dieser Präsentation enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Erwartungen zu erfüllen, wird ausdrücklich auf das jüngste Jahresinformationsblatt verwiesen, das auf SEDAR+ veröffentlicht wurde. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Erkenntnisse, zukünftiger Ereignisse bzw. sonstiger Umstände zu aktualisieren oder zu korrigieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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