(red/dpa). Darf ein Mensch mit „divers“ im Personenstandsregister einen klar weiblichen oder männlichen Vornamen tragen? Mit dieser Frage befasste sich jetzt ein Nürnberger Gericht. Eine im Geburtenregister bei Standesamt als
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(red/dpa). Darf ein Mensch mit „divers“ im Personenstandsregister einen klar weiblichen oder männlichen Vornamen tragen? Mit dieser Frage befasste sich jetzt ein Nürnberger Gericht. Eine im Geburtenregister bei Standesamt als